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Nur wenn Ihr Angehöriger einen Pflegegrad hat, bekommt er auch Leistungen der Pflegeversicherung. Wenden Sie sich an seine Pflegekasse, sie gehört zu seiner Krankenkasse. Rufen Sie an oder schicken Sie eine Mail – das Datum der Kontaktaufnahme gilt als Tag des Antrags. Dann erhalten Sie ein Formular, dieses müssen Sie ausfüllen und von der pflegebedürftigen Person (oder deren Stellvertreter) unterschreiben lassen und zurückschicken. Daraufhin kommt ein Gutachter zu Ihnen ins Haus, um festzustellen, wie pflegebedürftig Ihr Angehöriger ist. Einige Zeit später bekommen Sie den Bescheid über seinen Pflegegrad.

Pflege ist kompliziert. Sie haben das Recht auf eine kostenlose Beratung – erkundigen Sie sich bei Profis, was Ihnen zusteht! Zum Beispiel bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen. Privat Versicherte wenden sich an die "compass pflegeberatung". Helfen können auch Beratungsstellen wie Pflegestützpunkte, Servicestellen Ihrer Gemeinde oder auch Wohlfahrtsverbände wie AWO, Caritas oder Rotes Kreuz. Eine Liste mit Beratungsangeboten finden Sie etwa hier. Wichtige Informationen bekommen Sie auch in Selbsthilfegruppen von pflegenden Angehörigen oder in den sozialen Netzwerken (zum Beispiel hier). Im Krankenhaus hilft der Sozialdienst dabei, die Zeit nach der Entlassung zu organisieren. Wenn Sie Kinder haben, sprechen Sie mit dem Familienunterstützenden Dienst darüber, welche Möglichkeiten zur Entlastung es gibt.

Viele Angehörige steigen für die Zeit der Pflege aus dem Beruf aus. Sprechen Sie frühzeitig und offen mit Ihren Vorgesetzten! In akuten Situationen können Sie zehn Tage lang eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen ("Pflegezeitgesetz"). Zum Beispiel, wenn Ihre Mutter schwer gestürzt ist. Das gilt auch für kleine Betriebe. Wenn Sie angestellt sind, bekommen Sie nach einem Antrag bei der Pflegekasse des Angehörigen fast den gesamten Lohn ersetzt. So haben Sie Zeit, die Pflege zu organisieren.

Sie können sich auch länger von der Arbeit freistellen lassen: ganz oder teilweise bis zu sechs Monate ("Pflegezeit"). Hat Ihr Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter, brauchen Sie dafür keine Zustimmung Ihres Chefs.

Mit der "Familienpflegezeit" können Sie sich bis zu zwei Jahre lang teilweise freistellen lassen, wenn Sie mindestens 15 Wochenstunden arbeiten. Das kommt für Sie aber nur in Frage, wenn bei Ihrem Arbeitgeber mehr als 25 Beschäftigte arbeiten. Wenn es in Ihrem Beruf möglich ist, kann es auch sinnvoll sein, die Arbeitszeiten auf unterschiedliche Tage zu verteilen (Gleitzeit).

Falls Sie noch andere Verwandte haben: Machen Sie der Familie von Beginn an klar, dass Sie die Pflege nicht allein stemmen können. Überlegen Sie zusammen, wer was übernehmen kann.

Vielleicht können auch Nachbarn und Bekannte einspringen, einmal einkaufen gehen oder der pflegebedürftigen Person Gesellschaft leisten. Das muss Ihnen nicht peinlich sein – Sie werden auf mehr Verständnis stoßen, als Sie denken. 

Oft ist es eine gute Idee, sich von einem professionellen Pflegedienst unterstützen zu lassen. Der kann z.B. mehrmals täglich vorbeikommen und beim Anziehen, Waschen oder Essen helfen. Bei der Suche nach Pflegediensten helfen die Pflegekasse, der Sozialdienst Ihrer Klinik oder der Hausarzt. Auch Pflegestützpunkte oder Wohlfahrtsverbände nennen Anbieter in der Nähe. Pflegedienste verlangen oft unterschiedlich viel für ihre Leistungen. Vereinbaren Sie Beratungstermine und vergleichen Sie Angebote. Abrechnen können Sie diese Pflege über die Pflegekasse Ihres Angehörigen, allerdings bleibt dann weniger Pflegegeld für Ihren Angehörigen und Sie übrig.

Eine Vorsorgevollmacht macht Sie zum Stellvertreter Ihres Angehörigen. Damit können Sie für ihn Behördengänge oder Bankgeschäfte erledigen. Zum Notar müssen Sie damit nur, wenn Immobilien im Spiel sind. Eine Vollmacht kann ein pflegebedürftiger Mensch nur dann ausstellen, wenn er noch geschäftsfähig ist. Eine leichte Demenz ist nicht immer ein Hinderungsgrund.

Eine gesetzliche Betreuung ist dann nötig, wenn jemand nicht mehr selbst entscheiden kann und keine Vollmacht hat. Das Gericht setzt dann einen Betreuer ein. Das kann eine fremde Person sein – aber auch Angehörige können Betreuer werden. Betreuer werden vom Gericht kontrolliert.

Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Ihr Angehöriger möchte und welche er ablehnt, wenn er nicht mehr selbst entscheiden kann.

Mit einer Schweigepflichtserklärung darf der (Haus-)Arzt Angehörige über den Gesundheitszustand des Patienten informieren. Hier finden Sie Beispiel-Muster für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Schweigepflichtsentbindung.

Am besten bündeln Sie alle wichtigen Dokumente Ihres Angehörigen. Dazu gehören:

  • Ärztliche Unterlagen (z.B. Medikamentenliste, Entlassungsbericht, Schweigepflichtsentbindung)
  • Versicherungsunterlagen (z.B. Krankenversicherungskarte)
  • Rechnungen und Belege von Hilfsmitteln, Medikamenten, …
  • Korrespondenz mit der Kranken- und Pflegekasse
  • Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Testament
  • Telefonnummern von Ärzten und Therapeuten, Adressliste von Freunden oder Bekannten

Lassen Sie sich als Pflegeperson bei der Kasse Ihres Angehörigen registrieren. So sind Sie unter bestimmten Umständen unfall-, renten- und arbeitslosenversichert. Dafür muss Ihr Angehöriger mindestens Pflegegrad 2 haben. Sie müssen mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen, verteilt auf zwei Tage. Die deutsche Rentenversicherung kann für Sie ausrechnen, wie sich die Pflege auf Ihre Rente auswirkt.

In kostenlosen Kursen können Sie lernen, wie man pflegt. Fragen Sie am besten bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen nach, die seiner Krankenkasse angegliedert ist. Manche Anbieter kommen sogar nach Hause und zeigen Ihnen dort das Wichtigste. Einige Kassen bieten auch online solche Kurse an, z.B. die DAK, die TK oder die AOK.

Wird ein Mensch pflegebedürftig, sind oft Umbauten in der eigenen Wohnung nötig – etwa eine Rampe, eine Türverbreiterung oder ein barrierefreies Bad. Bis zu 4.000 Euro zahlt die Pflegekasse dafür, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Unbedingt vorher die Finanzierung klären! Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach – dort gibt es oft sogenannte Wohnbauförderstellen oder Wohnberatungsstellen. Auch Pflegestützpunkte helfen weiter.

Haltegriffe im Bad, ein erhöhter Toilettensitz oder ein Pflegebett: Solche Hilfsmittel können die Pflege leichter machen. Überlegen Sie, was Sie brauchen - setzen Sie sich aber nicht unter Druck. Auch im Nachhinein lässt sich jederzeit ein Hilfsmittel beantragen, wenn Sie etwas nicht berücksichtigt haben. Nehmen Sie sich die Zeit, das Hilfsmittel auszuprobieren, damit Sie oder Ihr Angehöriger im Alltag gut damit zurechtkommen.

Die Kasse erstattet die Kosten für viele Hilfsmittel. Den Antrag auf Genehmigung reichen Sie zusammen mit ärztlichem Rezept und dem Kostenvoranschlag eines Sanitätshauses ein. Manchmal können auch Apotheken dabei helfen.

Der Entlastungsbetrag soll pflegende Angehörige entlasten. 125 Euro im Monat stehen jedem pflegebedürftigen Menschen zu, für Betreuung und Hilfe im Haushalt. Das Geld wird Ihnen nicht direkt ausgezahlt, sondern im Nachhinein erstattet, wenn Sie Rechnungen vorlegen. In vielen Bundesländern darf man dafür nur zertifizierte Pflegedienste beauftragen. In anderen kann man z.B. über Nachbarschaftshilfe oder Wohlfahrtsverbände auch mit Privatpersonen zusammenarbeiten, die einen Pflegekurs besucht haben. Finden Sie ein Arrangement, das für Sie passt – ob das nun Hilfe beim Bügeln ist oder jemand, der auf Ihre demenzkranke Mutter schaut.

Ein Kaffee mit der besten Freundin, ein ausgedehnter Spaziergang, der Chor-Abend: Solche Auszeiten sind wichtig, damit Sie als Pflegeperson gesund bleiben und es Ihnen weiterhin gut geht. Tragen Sie sich solche kleinen Fluchten bewusst in den Kalender ein.

Wenn Sie schon mindestens ein halbes Jahr pflegen, gibt es von der Pflegekasse Geld für den Fall, dass Sie eine Auszeit brauchen oder verhindert sind. Bei der Verhinderungspflege wird Ihr Angehöriger zuhause versorgt, bei der Kurzzeitpflege wird er in einer Pflegeeinrichtung betreut. Informieren Sie sich vorab, wo es Einrichtungen in der Nähe gibt.

Damit kann man etwa oft günstiger Bus und Bahn fahren, Veranstaltungen besuchen oder einen Freibetrag bei der Steuer geltend machen. Wo man den Schwerbehindertenausweis beantragen kann, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Um auf dem Behindertenparkplatz parken zu dürfen, brauchen Sie einen speziellen Parkausweis. Den bekommen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt Ihrer Stadt.

Ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass Sie kurzzeitig nicht mehr selbst pflegen können. Organisieren Sie eine Alternative: Kann ein verlässliches Familienmitglied, ein guter Nachbar oder ein Pflegedienst im Fall der Fälle einspringen? Stecken Sie eine Notfallkarte in Ihr Portemonnaie, auf der steht, dass Sie pflegen: Wenn Ihnen etwas passiert, wissen Rettungskräfte so, dass Ihr Angehöriger Hilfe braucht.

Fachliche Beratung:
Manuela Bernreiter, Fachstelle für pflegende Angehörige Regensburg