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Der Wohngruppenzuschlag:

Was ist es?

Zusätzliches Geld für Bewohner von Pflege-WGs. Damit muss eine Präsenzkraft finanziert werden, die zwar nicht pflegt, aber andere notwendige Leistungen erbringt, beispielsweise Betreuung der Bewohner, Arbeiten im Haushalt oder Organisatorisches.

Wer bekommt es?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die in einer Pflege-WG wohnen. Die WG muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Es muss sich um eine von den Bewohnern gemeinsam genutzte Wohneinheit handeln (Wohngruppen in einem Pflegeheim oder Einzelapartments in einer Wohnanlage werden nicht gefördert).
  • Die Pflege-WG muss mindestens drei und darf höchstens 12 Bewohner haben.
  • Mindestens drei der Bewohner müssen pflegebedürftig ab Pflegegrad 1 sein und ambulante Leistungen der Pflegeversicherung beziehen.
  • Die Präsenzkraft muss gemeinschaftlich von allen Bewohnern beauftragt werden (keine Einzelverträge der Bewohner, sondern ein gemeinsamer Vertrag).
  • Das Geld wird tatsächlich für die Präsenzkraft eingesetzt und nicht für andere Dinge (zweckgebundene Leistung).

Wieviel?

Für alle Pflegegrade einheitlich 214 Euro pro Bewohner. Beispielsweise gibt es in einer WG mit 6 Pflegebedürftigen dann insgesamt 6 x 214 Euro = 1284 Euro pro Monat

Wie wird abgerechnet?

Das Geld wird an die einzelnen Pflegebedürftigen ausgezahlt.

Gut zu wissen:

Jeder pflegebedürftige Bewohner muss bei seiner Pflegekasse einen eigenen Antrag auf den Wohngruppenzuschlag stellen.

Die Anschubfinanzierung / der Zuschuss zur WG-Gründung:

Was ist es?

Anschubfinanzierung (einmalige Zahlung) bei der Gründung einer Pflege-WG. Im Gegensatz zum Wohnungsumbau (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) ist kein akuter Bedarf einzelner Bewohner notwendig. Das Geld darf also beispielsweise zur rollstuhlgerechten Verbreiterung von Türen eingesetzt werden, obwohl keiner der (zukünftigen) Bewohner aktuell im Rollstuhl sitzt, die breiteren Türen also momentan noch nicht zwingend notwendig sind.

Wer bekommt es?

Gefördert wird die Neugründung einer Pflege-WG, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Die Pflege-WG hat mindestens drei Bewohner. Mindestens drei der WG-Bewohner sind pflegebedürftig und haben mindestens den Pflegegrad 1.
  • Das Geld wird für eine altersgerechte oder barrierearmer Umgestaltung der Immobilie genutzt.
  • Die Anforderungen bei der Gründung einer Pflege-WG sind im Detail relativ kompliziert. Interessierte sollten sich rechtzeitig informieren, da es einige Zeit dauert, bis die Gründung vollzogen ist und der Pflegebedürftige einziehen kann.

Wieviel?

Unabhängig vom Pflegegrad maximal 2500 Euro pro Bewohner, insgesamt maximal 10.000 Euro pro Pflege-WG.

Wie wird abgerechnet?

Das Geld wird anteilig von den beteiligten Pflegekassen ausgezahlt. Interessierte sollten sich vorab informieren.

Gut zu wissen:

Die Anschubfinanzierung kann unabhängig von den Zuschüssen zum Wohnungsumbau (Wohnumfeldverbessern Maßnahmen) genutzt werden. Interessierte sollten vorher klären, wie sie beide Leistungen geschickt kombinieren können.