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Was ist es?

Geräte und andere Dinge, die für die Pflege notwendig sind, Beschwerden lindern oder die Selbstständigkeit erhalten, beispielsweise Aufstehhilfen, Duschhocker, Anziehhilfen für Kompressionsstrümpfe, Besteckhalter und Ähnliches. Einen hilfreichen Überblick über die technischen Möglichkeiten bietet der Verein Barrierefrei Leben.

Wer bekommt es?

Pflegebedürftige Personen aller Pflegegrade.

Wieviel?

Übernommen werden die Kosten für Hilfsmittel, die im so genannten Hilfsmittelverzeichnis der Kassen aufgelistet sind. Wer höherwertigere Produkte wünscht, muss gegebenenfalls zuzahlen. Nicht gelistete Hilfsmittel muss der Pflegebedürftige in der Regel selbst bezahlen, es gibt aber in Einzelfällen Ausnahmen.

Wie wird abgerechnet?

Kosten, die die Kasse übernimmt, rechnen die Anbieter in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab. Alles andere zahlt der Pflegebedürftige selbst.

Gut zu wissen:

Ein ärztliches Rezept ist nur in bestimmten Fällen notwendig. Hilfsmittel müssen aber beantragt werden. Hat der Gutachter bei der Einstufung schon Hilfsmittel empfohlen, ist kein gesonderter Antrag mehr notwendig. Man sollte sich deshalb vorher bei der Kasse erkundigen.

Was ist es?

Hilfsmittel, die für die Pflege notwendig sind, aber dabei verbraucht werden, zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Einmal-Betteinlagen, Schürzen, Mundschutz.

Wer bekommt es?

Pflegebedürftige Personen aller Pflegegrade, die zu Hause gepflegt werden. Es geht nur um Verbrauchsmittel, die privat für die Versorgung des Hilfsbedürftigen notwendig sind. Die Produkte sind nicht für den Pflegedienst bestimmt. Der Pflegedienst muss vielmehr seine eigenen Produkte mitbringen, denn dies ist in den Pauschalen einkalkuliert.

Wieviel?

Maximal 40 € pro Monat. Die Verbrauchsmittel müssen im so genannten Hilfsmittelverzeichnis der Kassen aufgelistet sein.

Wie wird abgerechnet?

Die Quittungen für Verbrauchsprodukte werden bei der Pflegekasse eingereicht und anschließend erstattet. Viele Kassen zahlen auch ohne Belege, nachdem man längere Zeit (meist 3 Monate) den Höchstsatz nachweislich ausgeschöpft hat. Hier geht jede Kasse etwas anders vor, deshalb vorher nachfragen. Viele Apotheken, Sanitätshäuser und einige Online-Anbieter bieten auch einen monatlichen Lieferservice der notwendigen Produkte an und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Gut zu wissen:

Für Verbrauchshilfsmittel benötigt man kein Rezept vom Arzt und keine Genehmigung der Kasse. Die Quittungen können einfach eingereicht werden.

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