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Was ist es?

Persönliche Beratung über die Leistungen der Pflegeversicherung und die individuellen Ansprüche. Der Berater erstellt einen individuellen Versorgungsplan mit allen notwendigen Leistungen und Hilfen. Dabei geht es nicht nur um Leistungen der Kranken- und Pflegekasse, sondern auch um andere Hilfen, beispielsweise Sozialleistungen. Die Berater unterstützen auch bei der Antragstellung.

Wer bekommt es?

  • Pflegebedürftige Personen, unabhängig vom Pflegegrad. Der Anspruch besteht auch, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, der Pflegebedarf aber absehbar ist.
  • Angehörige oder andere pflegende Privatperson, wenn die pflegebedürftige Person zustimmt.

Wieviel?

Der Anspruch auf Beratung entsteht automatisch, sobald ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt wird. Die Pflegekasse muss dann innerhalb von zwei Wochen eine Beratung anbieten und entsprechende Ansprechpartner nennen. Diese Erstberatung ist freiwillig.

Grundsätzlich kann Beratung so oft in Anspruch genommen werden, wie es notwendig ist. Die Berater kommen auf Wunsch auch ins Haus, um direkt vor Ort zu beraten. Pflegebedürftige, die ausschließlich privat gepflegt werden und deshalb ausschließlich Pflegegeld beziehen sind zu regelmäßigen Hausbesuchen eines Beraters verpflichtet:

  • In Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlicher verpflichtender Hausbesuch
  • In Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlicher verpflichtender Hausbesuch

Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Pflegebedürftige auch bei einer rein privaten Pflege ohne Einbindung eines Pflegedienstes gut versorgt wird und dass dabei auch alle Leistungen und Hilfen wirklich ausgeschöpft werden.

Wie wird abgerechnet?

Die Beratung ist kostenlos.

Gut zu wissen:

Die Pflegeberatung wird von speziell ausgebildeten Fachkräften durchgeführt und ist unabhängig und neutral.

Was ist es?

Kurse, in denen man lernt, wie man richtig pflegt. Viele Kurse geben praktische Anleitungen, etwa für die körperliche Pflege oder rückenschonendes Heben. Es werden aber auch viele andere Themen angeboten, beispielsweise der richtige Umgang mit Demenz oder psychischen Erkrankungen. Oft geht es auch um den Austausch der Pflegenden untereinander und die Vorbeugung eines Burn-Outs. Es besteht auch die Möglichkeit, eine individuelle Schulung im Haushalt des Pflegebedürftigen zu bekommen.

Wer bekommt es?

Jeder, der an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessiert ist. Man muss weder Angehöriger eines Pflegebedürftigen noch in einer Pflegekasse versichert sein.

Wieviel?

Für die Teilnahme an Pflegekursen gibt es im Gesetz keine Begrenzungen. Für Schulung im Haushalt des Pflegebedürftigen gibt es teilweise Beschränkungen, bei der Kasse nachfragen.

Wie wird abgerechnet?

Die Pflegekurse sind für die Kursteilnehmer kostenlos.

Gut zu wissen:

Pflegekurse werden nicht nur von den Pflegekassen angeboten, sondern auch von den Volkshochschulen, Krankenhäusern, Sozialstationen, Pflegediensten und weiteren Anbietern. Neben klassischen Kursen gibt es zunehmend auch Online-Kurse und Schulungs-Videos.

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