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Haftpflichtversicherung:

Eine Haftpflichtversicherung braucht praktisch jeder. Schließlich kann man auch als pflegebedürftiger Mensch versehentlich einen großen Schaden anrichten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Hausratversicherung:

Solange ein pflegebedürftiger Mensch weiter zu Hause wohnen bleibt, ändert sich bei der Hausratversicherung nichts. Beim Umzug in eine kleinere Wohnung oder in ein Betreutes Wohnen braucht man ebenfalls weiterhin ein Police. Da sich der Wert des Hausrats dann in der Regel deutlich verringert, kann der Versicherungsschutz entsprechend reduziert werden. Das spart Geld.

Beim Umzug in eine Pflege-WG sollte man die Versicherung unbedingt informieren. Viele versichern den Hausrat in WGs nämlich überhaupt nicht. Ansonsten wäre es ideal, wenn der gesamte Hausrat aller WG-Bewohner bei einem Anbieter versichert wäre. Dann gibt es im Schadensfall keine Diskussionen drüber, wem welche Gegenstände gehören.

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Eine Haftpflichtversicherung ist auch für einen Heimbewohner unverzichtbar. Leicht stößt man mit einem Rollator oder Rollstuhl mal was um oder verletzt andere Menschen.

Rita Kummert, besucht ihre MS-kranke Freundin fast täglich im Pflegeheim

Wer dagegen in ein Heim wechselt, braucht keine Hausrat-Police mehr. Auch wenn in Heimen häufiger mal etwas verschwindet, ist das bei den meisten Verträgen nämlich sowieso nicht mit abgedeckt. Außerdem sollten Heimbewohner sowieso keine Wertgegenstände in ihrem Zimmer haben. Ein eventueller Schaden hält sich also in den meisten Fällen in engen Grenzen und kann gegebenenfalls problemlos selbst bezahlt werden.

Immobilienversicherungen:

Immobilienbesitzer haben ihr Eigenheim meist umfassend gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und vieles andere versichert. Solange der Pflegebedürftige Eigentümer der Immobilie ist, sollten diese Versicherungen unbedingt bestehen bleiben, egal ob er noch dort wohnt oder nicht. Aber: Eine Glasbruchversicherung ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll und kann deshalb unabhängig von der Pflegebedürftigkeit häufig gekündigt werden.

Gut zu wissen: Ist die Immobilie länger als sechs Wochen unbewohnt, muss die Versicherung informiert werden. Das vermeidet Probleme, falls es während der Abwesenheit zu einem Schaden kommt.

Private Krankenzusatzversicherung:

Viele Senioren haben private Zusatzversicherungen für den Krankheitsfall. Meist sind das Sonderleistungen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder die Übernahme spezieller ambulanter Behandlungen. Immer aber werden Leistungen bezahlt, die man sonst privat finanzieren müsste.

Diese Versicherung laufen auch weiter, wenn jemand pflegebedürftig wird. Da die Gesundheit mit den Jahren bekanntlich nicht unbedingt besser wird und auch das Risiko von Krankenhausaufenthalten steigt, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, die Policen zu behalten – vorausgesetzt, man kann sich die Prämien weiterhin leisten.

Weil solche Verträge häufig relativ teuer sind, sollte man prüfen, was genau versichert ist und ob man genau diese Leistungen tatsächlich weiterhin benötigt. Wenn nicht, kann man die Versicherung natürlich kündigen.

Zahnzusatzversicherungen:

Wer schwer pflegebedürftig ist, braucht meistens keine hochwertige zahnärztliche Versorgung mehr. Je höher der Pflegegrad, desto eher ist die Zahnzusatzversicherung also verzichtbar. Die medizinisch notwendige Versorgung wird schließlich von der normalen Krankenversicherung bezahlt. Für eventuell notwendige Zuzahlungen lieber die monatliche Prämie zur Seite legen.

Unfallversicherung:

Pflegebedürftige können keine Unfallversicherung mehr neu abschließen. Ob man einen bestehenden Vertrag weiterführt, ist Ansichtssache. Notwendig ist die Police nicht.

Rechtsschutz:

Wer sie locker bezahlen kann und sich damit besser fühlt, kann die Rechtsschutzversicherung behalten. Ist das Geld knapp, sollte man über eine Kündigung nachdenken. Der Vertrag macht nämlich sowieso nur Sinn, wenn man mit Rechtsstreitigkeiten rechnet. Je älter man wird, desto seltener ist das erfahrungsgemäß der Fall. Trotzdem ist es aber natürlich möglich, dass auch im Alter mal Streitigkeiten vor dem Kadi landen. Wie wahrscheinlich das ist, muss jeder selbst abschätzen.

Reiseversicherungen:

Kann man trotz der Pflegebedürftigkeit noch regelmäßig wegfahren, sollte man die Reiserücktrittsversicherung behalten, bei Fahrten ins Ausland auch die Auslandsreisekrankenversicherung. Ist das Reisen dagegen nicht mehr möglich, können die Verträge gekündigt werden. Geht es dann doch noch einmal völlig unerwartet auf große Fahrt, kann dieser Urlaub auch einzeln versichert werden. Versicherungen des Reisegepäcks sind sowieso überflüssig.

Sterbegeldversicherung:

Grundsätzlich sind Sterbegeldversicherungen sowieso nicht zu empfehlen, weil sie viel zu teuer und deshalb meist ein Minusgeschäft sind. Besser ist es, die monatliche Prämie auf ein Sparkonto zu überweisen.

Wer aber schon eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, sollte immer im Einzelfall durchrechnen, ob das Weiterführen der Police wirklich sinnvoll ist. Eine Kündigung bzw. gegebenenfalls der Widerruf sind immer ratsam, wenn der Vertrag gerade erst abgeschlossen wurde.

Fachliche Beratung: Thorsten Rudnik, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein