Den Lebensabend unter südlicher Sonne zu verbringen klingt verlockend. Auswanderwillige sollten sich aber vorab beraten lassen, denn es gibt nicht immer die volle Rente.
„Deutsche, die immer in der Bundesrepublik Deutschland ihre Beiträge gezahlt haben, bekommen ihre gesamte Rente weltweit ausgezahlt“, erklärt Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ist dies nicht der Fall, etwa wenn man länger im Ausland gearbeitet hat, sind die Regelungen unterschiedlich.
Wer innerhalb der EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz umzieht, kann sich weiterhin über uneingeschränkte Zahlungen freuen. Anders sieht die Sache in Ländern außerhalb Europas aus. Hier können sich Kürzungen ergeben. Auch Ausländer, die zurück in ihre Heimat gehen, bekommen nicht immer die vollen Bezüge.
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung erhält, muss ebenfalls oft Abschläge in Kauf nehmen. Ansonsten ist die Umstellung einfach: Es reicht, wenn man der Rentenversicherung die neue Adresse und Bankverbindung rund zwei Monate vor dem ersten Auszahlungstermin mitteilt. Dazu gibt es in jeder Postfiliale ein Formular. Alternativ kann man die Änderungen online unter www.rentenservice.com (www.senioren-ratgeber.de ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung für Inhalte externer Internetseiten) vornehmen.
Rentner müssen die Förderung nicht mehr zurückzahlen, wenn sie innerhalb der EU oder nach Island, Liechtenstein oder Norwegen umziehen. „Riester-Kapital kann in diesen Ländern auch zur Finanzierung einer Immobilie verwendet werden“, so Rentenexperte Glanz. Wen es dagegen in die Schweiz oder unter die tropischen Palmen entfernter Länder lockt, der wird weiter zur Kasse gebeten.
Zahlungen aus einem Rürup-Vertrag haben weniger Tücken als Riester-Renten. „Die Rürup- oder Basisrente kann unproblematisch und ohne Auswirkungen auf die Förderung ins Ausland überwiesen werden“, erklärt Hasso Suliak, Pressesprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Betriebsrenten laufen nach dem Umzug problemlos weiter, egal, in welchem Land man lebt. Die Renten werden im europäischen wie auch im außereuropäischen Ausland vollständig ausgezahlt.
Silke Becker, Senioren Ratgeber;
01.06.2012
Bildnachweis: Mauritius Images/Alamy
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