Pflegefall – was nun? Wichtig ist jetzt unter anderem, bei der Pflegekasse einen Pflegeantrag zu stellen, um bestimmte rechtliche und finanzielle Ansprüche geltend machen zu können. Als pflegebedürftig im rechtlichen Sinne gilt jemand, der über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht in der Lage ist, tägliche Verrichtungen alleine auszuführen und deshalb bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Ein Gutacher des Medizinischen Diensts des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen e.V., kurz MDS, prüft im Auftrag der Kasse, in welche Pflegestufe der Antragsteller einzustufen ist. Die Pflegestufen selbst sind wiederum im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.
Wer hat Anspruch darauf? Pflegestufe I erhält, wer mindestens zweimal täglich Hilfe benötigt und zudem mehrmals wöchentlich bei hauswirtschaftlichen Versorgungen wie Einkaufen. Der Aufwand muss im Durchschnitt mindestens 90 Minuten pro Tag betragen, dabei müssen mehr als 46 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
Welche Leistungen gibt es? Übernimmt ein Angehöriger, Bekannter oder Nachbar die Pflege, zahlt die Kasse ab dem 1. Januar 2012 ein Pflegegeld von bis zu 235 Euro im Monat. Holt sich der Antragsteller Hilfe von einer professionellen Pflegekraft ins Haus, gilt ein Höchstsatz von 450 Euro. Bei einer vollstationären Versorgung, etwa in einem Pflegeheim, gibt es einen Zuschuss von bis zu 1023 Euro monatlich.
Wer hat Anspruch darauf? Bei dieser Stufe muss der tägliche Pflegeaufwand mindestens 180 Minuten betragen, davon mindestens 90 Minuten auf die Grundpflege. Wie bei Pflegestufe I, muss der Betroffene bei zumindest zwei täglichen Verrichtungen und mehrmals die Woche bei hauswirtschaftlichen Besorgungen Hilfe benötigen.
Welche Leistungen gibt es? Seit 2012 erhalten Anspruchsberechtigte maximal 440 Euro Pflegegeld im Monat, 1100 Euro in der häuslichen oder teilstationären Pflege und 1279 Euro in der vollstationären.
Wer hat Anspruch darauf? Im Durchschnitt fünf Stunden muss der tägliche Aufwand für die höchste Pflegestufe betragen, davon allein vier Stunden für die Grundpflege. Der Betroffene muss rund um die Uhr, also auch nachts, auf Hilfe angewiesen sein und zudem bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals pro Woche Unterstützung benötigen.
Welche Leistungen gibt es? In dieser Pflegestufe erhalten Betroffene bis zu 700 Euro Pflegegeld im Monat. Für Unterstützung zu Hause gibt es maximal 1550 Euro, in Härtefällen bis zu 1918 Euro. Die gleichen Beträge gelten für die vollstationäre Pflege.
Die Leistungen können auch anteilig in Anspruch genommen werden. Ein Beispiel: Eine Person mit Pflegestufe II bezieht ein Pflegegeld von 220 Euro. Das sind 50 Prozent des Maximalsatzes von 440 Euro. Damit kann der Betroffene vom Höchstsatz für die häusliche Pflege (1100 Euro) ebenfalls noch 50 Prozent beantragen – also 550 Euro.
Stephan Soutschek / www.senioren-ratgeber.de;
09.03.2012
Bildnachweis: Thinkstock/iStockphoto
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