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Pflege (3):
Das bringt das neue Gesetz

Am 1. Juli trat die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen

Gehbehinderter Senior

Mehr Geld, bessere Unterstützung, gebündelte Informationen – das können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von den aktuellen Regelungen erhoffen

Mehr Geld: Für alle, die in Pflegestufe 1, 2 oder 3 eingruppiert sind, steigen die Leistungen im Schnitt um etwa fünf Prozent. Für ambulante Pflege gibt es in Stufe 1 beispielsweise statt momentan 384 Euro künftig 420 Euro.

 
Verbesserungen für Demenzkranke: „Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ – das sind vor allem Menschen mit Demenz – erhielten bislang maximal 460 Euro pro Jahr für Betreuungsleistungen. Ab 1. Juli können es bis zu 2400 Euro jährlich sein – auch dann, wenn der Kranke keine Pflegestufe hat („Pflegestufe 0“).

 


Früher Urlaub: Angehörige können bereits nach sechs (statt bisher zwölf) Monaten häuslicher Pflege einen „Urlaub von der Pflege“ bei der Kasse beantragen.

 
Zeit für die Pflege: Pflegende Angehörige können sich künftig für maximal sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit bekommt der Angehörige zwar kein Gehalt, er ist aber kranken-, renten- und arbeitslosenversichert. Der Haken: Anspruch auf die sogenannte Pflegezeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mindestens 15 Beschäftigten.

 
Bessere Vernetzung: Rund 4000 „Pflegestützpunkte“ sollen in den nächsten Monaten bundesweit aufgebaut werden. Im Kern handelt es sich dabei um Beratungsstellen, die alles rund um die Pflege aus einer Hand klären und vermitteln sollen: Welche Zuschüsse gibt es für den Einbau eines Treppenlifters? Wie lässt sich das Bad rollstuhlgerecht anpassen? Wo finde ich einen ambulanten Pflegedienst? Unter welchen Voraussetzungen stellt die Kasse ein Pflegebett? Gibt es ehrenamtliche Helfer?

 
Recht auf Beratung: Ab Anfang 2009 hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf
einen Pflegeberater, der bei den Pflegestützpunkten angesiedelt sein kann. Dafür stellen die Pflegekassen Mitarbeiter ab, die sich im Sozialrecht ebenso auskennen sollen wie in der Sozialarbeit.

 
Hilfe zur Selbsthilfe: Die Zuschüsse für Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger werden aufgestockt.

 
Mehr Klarheit: Die Pflegekassen sollen Heime in Zukunft engmaschiger kontrollieren – und die Ergebnisse auch veröffentlichen (im jeweiligen Heim, im Internet und im Pflegestützpunkt).



Kai Klindt, Senioren Ratgeber / SeniorenPro; 28.08.2008
PhotoDisc/ RYF

Zu Teil eins der Serie:

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