Schritt 1: Pflegeantrag stellen
Wer erwartet, länger als sechs Monate pflegebedürftig zu sein, und deshalb Leistungen für die häusliche Pflege erhalten will, muss sich an die Pflegekasse wenden, die seiner Krankenkasse angegliedert ist. Den Antrag können Sie schriftlich oder telefonisch stellen, formale Kriterien müssen Sie nicht berücksichtigen. Es genügt der Satz: „Ich bin pflegebedürftig und beantrage dafür Leistungen.“ Die Pflegekasse schickt Ihnen dann einen Antragsvordruck zu, den Sie ausgefüllt zurückschicken.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig. Von dem Tag an, an dem Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingeht, gelten später Ihre Leistungsansprüche.
Schritt 2: Pflegebedürftigkeit einstufen
Bei einem Hausbesuch prüfen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) konkret, wie pflegebedürftig der Antragsteller ist. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, ob der Patient sich noch allein waschen kann oder ob er Hilfe beim Essen oder Toilettengang benötigt.
Im Vorfeld: Der Dienst meldet sich meist eine Woche vorher an – entweder schriftlich oder telefonisch. Für den Angehörigen macht es Sinn, bereits ein bis zwei Wochen vor dem Besuch ein Pflegetagebuch zu führen, in dem er festhält, welche Arten von Pflegetätigkeiten er leistet und wie viel Zeit er dazu benötigt. Der Gutachter kann daraus Hinweise auf den tatsächlichen Pflegebedarf ziehen. Außerdem sollte man alle relevanten Unterlagen von Ärzten, Sozialleistungsträgern oder Pflegediensten bereithalten.
Währenddessen: Die Angehörigen sollten bei diesem Termin auf jeden Fall anwesend sein. Das gilt nicht nur bei dementen Patienten. Aus Scham antworten Pflegebedürftige gerade auf intime Fragen nicht immer offen. Außerdem zeigen sie sich Besuchern gern von ihrer besten Seite und nicht von ihrer hilfsbedürftigen.
Im Anschluss: Die Pflegekasse folgt in der Regel den Empfehlungen des MDK. Gegen den Kassenentscheid können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei vom Arzt oder einer Pflegekraft beraten. Fordern Sie auch das Pflegegutachten von der Kasse an. Das Recht dazu haben Sie.
Die drei Pflegestufen
Die Pflegestufen sagen aus, wie viel und wie oft jemand Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen, im Haushalt und zur Förderung der Mobilität benötigt. Das Gesetz unterscheidet die drei folgenden Stufen:
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Pflegestufe 1: erhebliche Pflegebedürftigkeit
Für die Pflege fallen täglich mindestens 90 Minuten an, davon mindestens 46 Minuten auf die Grundpflege (Körperpflege, Essen, Mobilität). Der Kranke benötigt einmal täglich Hilfe bei mindestens zwei Tätigkeiten.
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Pflegestufe 2: Schwerpflegebedürftigkeit
Der Zeitaufwand für die Pflege liegt bei mindestens drei Stunden täglich. Der Kranke benötigt mindestens dreimal täglich Hilfe bei wenigstens zwei Tätigkeiten.
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Pflegestufe 3: Schwerstpflegebedürftigkeit
Die Pflege dauert mindestens fünf Stunden täglich. Der Kranke benötigt mindestens dreimal am Tag und einmal in der Nacht Hilfe – also rund um die Uhr.
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Schritt 3: Hilfsmittel besorgen
Im Pflegefall bieten Apotheken Hilfe an. Ratsuchende können sich in speziellen Home-Care-Apotheken über Hilfsmittel für die häusliche Pflege beraten lassen. Die benötigten Hilfen sind ebenfalls dort erhältlich – entweder auf Lager oder auf Bestellung. Für größere Geräte wie Pflegebetten gibt es einen Lieferservice. Bei praktischen Fragen, etwa was bei einem künstlichen Darmausgang zu beachten ist oder wie man einen Badewannenlift installiert, kann man sich ebenfalls in den Apotheken informieren. Service und Beratung sind für die Kunden kostenlos.
Bei den Pflegekassen kann man Antrag auf Kostenübernahme für die benötigten Hilfsmittel stellen. Welche die Kasse bewilligt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Oft fällt für Patienten eine Zuzahlung an.
Schritt 4: Pflegedienst suchen
Ambulante Pflege bieten etwa die Sozialstationen der freien Wohlfahrtsverbände und viele private Pflegedienste an. Adressen finden Sie im örtlichen Telefonbuch oder Sie erhalten sie bei Ihrer Pflegekasse. Gute Pflegedienste werden oft durch Mundpropaganda weiterempfohlen: Fragen Sie Ihren Hausarzt, Apotheker oder Ihre Nachbarn und Freunde, welche Erfahrungen sie haben. Bevor Sie einen Pflegedienst engagieren, sollten Sie das Serviceangebot unter die Lupe nehmen. Überprüfen Sie, ob Sie die Fragen der folgenden Checkliste mit „Ja“ beantworten können:
Checkliste: So prüfen Sie das Serviceangebot
Schritt 5: Vertrag abschließen
Der ambulante Pflegeanbieter schließt mit dem Pflegebedürftigen einen Vertrag ab. Diesen sollten Sie sich genau durchlesen, bevor Sie ihn unterzeichnen. Neben Art und Umfang der Leistungen sollte das Dokument unter anderem enthalten:
Beachten Sie: Jeder Pflegedienst arbeitet zunächst auf Probe. Nach Aushändigung des Pflegevertrags können Sie dem Dienst innerhalb von zwei Wochen fristlos kündigen, ohne Gründe anzugeben.
Schritt 6: Finanzcheck
Die Pflegeversicherung bezahlt nicht die komplette Pflege, sondern die Grundsicherung. In der Regel entstehen höhere Kosten, die der Pflegebedürftige selbst aufbringen muss. Die Leistungen der Versicherung sind gestaffelt nach Pfegestufen:
Pflegestufe 1: Die Pflegekasse zahlt seit 1.1.2010 bis zu 440 Euro für professionelle Pflege und 225 Euro, wenn Angehörige die Betreuung selbst organisieren.
Pflegestufe 2: Die Kasse zahlt bis zu 1040 Euro für Pflegeprofis. Für privat organisierte Hilfe gibt es 430 Euro.
Pflegestufe 3: Werden professionelle Pflegekräfte engagiert, übernimmt die Kasse bis zu 1510 Euro. Decken Angehörige den Hilfebedarf, beträgt das Pflegegeld 685 Euro.
Raphaela Birkelbach / Senioren Ratgeber;
28.07.2011
Bildnachweis: Corbis GmbH/ Kaufmann
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