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Finanzen:
Fragen 7 bis 13

Was Senioren am häufigsten wissen wollen und was unsere Experten antworten

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7 - Als Rentner möchte ich nach Spanien ziehen. Was passiert mit meiner Rente?

Glanz: Teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger rechtzeitig mit, wo Sie wohnen werden, insbesondere auch die neue Bankverbindung, damit die Zahlungsumstellung pünktlich erfolgen kann. Sofern Sie ausschließlich in Deutschland gearbeitet und Rentenansprüche erworben haben, wird Ihnen die Rente in voller Höhe nach Spanien überwiesen. Informieren Sie sich aber auch bei Ihrer Krankenkasse, wie Sie sich bei einem Wohnort in Spanien weiterhin für den Fall der Krankheit und Pflege absichern können. Beziehen Sie zusätzlich eine Riester-Rente, müssen bei ausschließlichem Wohnort im Ausland die staatlichen Zuschüsse zurückgezahlt werden.

8 - Ich habe das Gefühl, meine Rente ist falsch berechnet. Der Bescheid ist seit zehn Jahren rechtskräftig. Kann ich jetzt noch etwas unternehmen?

Genten: Ja. Man stellt hierzu einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger. Dieser ist dann verpflichtet, den Bescheid zu prüfen und eventuell zu korrigieren  – egal, wie lange Sie schon Rente beziehen. Es gibt im Erfolgsfall sogar rückwirkend eine höhere Rente, aber in der Regel nur für vier Jahre.

9 - Ich beziehe eine Witwen- und eine Altersrente. Warum muss ich für meinen verstorbenen Mann Krankenkassenbeiträge zahlen?

Glanz: Die Witwenrente wird zwar aus der Rente Ihres verstorbenen Mannes berechnet, gehört aber zu Ihrem persönlichen Einkommen. Deshalb müssen Sie, wie bei der Alters- oder Betriebsrente, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

10 - Lohnt sich mit 55 Jahren noch ein Riester-Vertrag?

Bieler: Ja. Gerade wenn die Ansparphase nur noch relativ kurz ist, fallen die Zinsen weniger ins Gewicht, die staatlichen Zuschüsse umso mehr. Allerdings muss bei relativ wenig Zeit bis zum Renteneintritt auch ein größerer Betrag angespart werden – und Riester-Verträge sind durch einen Maximalbetrag gedeckelt. Je nach Vermögenssituation ist „Riestern“ deswegen zwar möglicherweise ratsam, aber nicht ausreichend.

11 - Ich habe gehört, dass ich künftig in Rente gehen muss, wenn ich mit über 60 arbeitslos werde. Stimmt das?

Genten: Die Altersgrenze für die sogenannte Zwangsverrentung für ALG II-Empfänger beträgt zurzeit 63 Jahre. Es müssen jedoch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, bevor Sie tatsächlich zwangsverrentet werden. Weil sich die gesetzliche Lage erst zum 1. Januar 2008 geändert hat, bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in Einzelfällen entscheiden werden.

12 - Stimmt es, dass ich 60 Prozent meines letzten Nettoeinkommens als Rente bekomme?

Genten: Nein. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden aus dem gesamten Versichertenleben berechnet.

13 – Kann ich als Rentner noch eine Kur bekommen?

Glanz: Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt Reha-Maßnahmen nur, wenn sich dadurch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vermeiden lässt. Diese Voraussetzungen erfüllen Rentner nicht mehr, sodass eine Reha-Maßnahme für sie regelmäßig nicht in Betracht kommt. Allerdings bewilligt die Rentenversicherung bei besonderen Krankheitsbildern wie etwa Krebs sogenannte Nachsorgekuren.



Senioren Ratgeber / www.senioren-ratgeber.de; 05.08.2008, aktualisiert am 17.09.2009
Vario Images GmbH & Co.KG/Ulrich Baumgarten

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