1. Gibt es Vordrucke, die ich nur noch unterschrieben muss, und wenn ja, wo bekomme ich die?
Für eine Patientenverfügung sollten Sie sich die Mühe machen und diese individuell formulieren. Hilfreich ist die Broschüre des Bundesjustizministeriums und der Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale. Beide enthalten fertige Textbausteine, die die Anfertigung erleichtern. Für die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung reichen Vordrucke, ebenfalls vom Bundesjustizministerium.
2. Ich habe bereits eine ältere Patientenverfügung. Ist diese noch gültig, jetzt nach der Gesetzesänderung?
Ja. Sie sollten das Dokument aber trotzdem regelmäßig aktualisieren. Wer ein Ankreuzformular hat, sollte das besser überarbeiten und präzise Angaben einfügen – also genau angeben, was man sich wünscht und was nicht.
3. Muss ich mit dem Dokument zum Notar?
Nein, mit einer Ausnahme bei der Vorsorgevollmacht: Wenn es um Immobilien, Firmeneigentum oder Verbraucherdarlehen geht, muss ein Notar das Dokument beglaubigen. Banken haben meist ihre eigenen Vollmachtsformulare, die Sie entsprechend ausfüllen und unterschreiben müssen.
4. Muss ich alle drei Dokumente haben?
Bei einer Patientenverfügung kommt es an, wie wichtig es einem Patienten ist, die genauen Behandlungsvorgängen zu präzisieren. Eine Vorsorgevollmacht ist auf jeden Fall sinnvoll, damit man jemand hat, der die Angelegenheit regeln kann (finanziell und persönlich), wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Eine Betreuungsverfügung ist wichtig für Menschen, die ihre Wünsche bezüglich der Betreuung (und die geeignete Person) festlegen möchten. Wenn in der Vorsorgevollmacht ein entsprechender Satz über Betreuung steht, kann die Betreuungsverfügung entfallen.
5. Was sollte in einer Patientenverfügung stehen?
In ihr sollte jeder Zustand beschrieben werden, für den Sie konkrete Behandlungswünsche haben. Nicht nur Dinge, die man nicht will, sondern auch alles, was erwünscht wird. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, mit Angehörigen darüber zu sprechen. Sie sind es, die im Ernstfall mit den Entscheidungen klar kommen müssen. Sie sollten deshalb die Entscheidung verstehen, die Sie in der Patientenverfügung festhalten wollen.
6. Wer kann mir beim Verfassen der Patientenverfügung helfen?
Meistens kennt der Hausarzt oder der Arzt des Vertrauens Ihre Krankengeschichte am besten. Er kann deshalb gut einschätzen, welche Situationen am ehesten eintreten könnten. Er kann das Dokument auch gegenzeichnen und damit angeben, dass der Inhaber medizinisch beraten wurde.
7. Wo bewahre ich meine Dokumente auf, damit sie im Ernstfall gefunden werden?
Sinnvoll ist immer ein Kärtchen im Portemonnaie aufzubewahren. Dort sollte vermerkt sein, welche Dokumente es gibt, wo sie sich befinden und wer zu benachrichtigen ist, damit sie bei Arzt und/oder Pflegegericht vorlegt werden können. Die Vorsorgevollmacht sollte im Original in den Händen des Bevollmächtigen sein. Die Patientenverfügung sollte – um regelmäßig aktualisiert zu werden – bei Ihnen bleiben.
8. Muss ich meinen Ehepartner extra bevollmächtigen?
Ja. Hat er keine Vollmacht, kann er nichts entscheiden.
9. Was ist der Unterschied zwischen der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung?
Mit der Vorsorgevollmacht hat der Bevollmächtige das Recht, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln und zu entscheiden. Das heißt zum Beispiel auch, Unterschriften zu leisten. Die Betreuungsverfügung ist lediglich der schriftlich festgehaltene Wunsch, wer im Ernstfall als Betreuer eingesetzt werden soll. Das Betreuungsgericht befolgt diesen Wunsch, wenn nichts gegen den Vorgeschlagenen spricht. Der Betreuer wird in seinem Handeln regelmäßig vom Gericht kontrolliert und muss Rechenschaft ablegen. Der Bevollmächtigte hingegen kann handeln wie er will, eine Kontrolle gibt es nicht. Deshalb sollte man sich immer gut überlegen, was man wem anvertrauen kann.
10. Ich bin noch jung, brauche ich trotzdem eine Patientenverfügung?
Ja, durch einen Unfall kann jeder in die Situation kommen, plötzlich nicht mehr entscheidungsfähig zu sein. Um die Angehörigen zu entlasten und anstrengende Arztdiskussionen zu vermeiden, empfiehlt es sich für jeden Erwachsenen – egal welchen Alters – eine Patientenverfügung erstellen.