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Finanzen:
Was bleibt Rentnern nach der Steuer?

Der Fiskus langt bei Rentnern stärker zu. Die Fakten

Taschenrechner

Genau nachrechnen: Was zieht der Staat ab?

Um das Finanzamt mussten sich Rentner früher wenig scheren. Doch das beginnt sich schrittweise zu ändern. Der Grund ist der Umstieg auf die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung: Die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer werden heute nach und nach von der Steuer befreit. Im Gegenzug wird die Rente stärker besteuert – allerdings mit einem Bestandsschutz für diejenigen, die aktuell bereits Leistungen der Rentenkassen beziehen.

 

Wer muss nun Steuern zahlen? Die wichtigsten Zahlen für die Berechnung sind: 7664 Euro für Alleinstehende und 15 328 Euro für Ehepaare. Solange das zu versteuernde Jahreseinkommen unter diesen Beträgen liegt, brauchen sich Rentner weiterhin nicht um das Finanzamt zu kümmern. Hinzu kommt: Steuerpflichtig ist bei Weitem nicht die gesamte Rente. Auch wer heute in Rente geht, muss als Alleinstehender meist auf deutlich mehr als 1300 Euro Einkünfte pro Monat kommen, um überhaupt steuerpflichtig zu werden. Wichtig ist, die Einkunftsarten zu unterscheiden.

 


Normale Altersrente


Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann noch immer einen großen Teil davon steuerfrei einstreichen. Für Rentner, die vor 2006 in den Ruhestand gingen, sind 50 Prozent der gesetzlichen Rente steuerfrei. Im Jahr 2008 sind es noch 44 Prozent. Bis zum Jahr 2020 wird der steuerfreie Rentenanteil für Neurentner auf 20 Prozent abgeschmolzen.

 

Wichtig für die Berechnung: Der steuerfreie Betrag wird mit Rentenbeginn festgelegt und dann eingefroren. Wer also im Jahr 2008 sein Rentenalter mit 1000 Euro pro Monat beginnt, muss dauerhaft auf 440 Euro keine Steuern zahlen. Rentenerhöhungen sind aber voll steuerpflichtig.

 

Betriebsrente

 

Sie heißt zwar Rente, wird aber steuerlich ähnlich behandelt wie Lohn – muss also voll versteuert werden. Allerdings gibt es auch hier Freibeträge, die wiederum vom Renteneintrittsjahr abhängen. Im Jahr 2008 ist der sogenannte „Versorgungsfreibetrag“ von 35,2 Prozent (maximal 2640 Euro pro Jahr) steuerfrei, zusätzlich können noch einmal 792 Euro pro Jahr abgezogen werden. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse, die bei Betriebsrenten voll anfallen, werden natürlich nicht zusätzlich versteuert.

 

Ein Beispiel: Wer im Jahr 2008 mit einer Betriebsrente von 500 Euro pro Monat – also 6000 Euro pro Jahr – startet, kann davon insgesamt 2904 Euro Freibeträge abziehen. Auch die rund 120 Euro für die Pflegekasse und – je nach gewählter Kasse – etwa 850 Euro Krankenkassenbeitrag werden nicht versteuert. Unter dem Strich muss der Beispielrentner also etwa 2130 Euro seiner Betriebsrente versteuern.

 

Private Rente

 

Hier wird nur ein „Ertragsanteil“ besteuert, der vom Alter zu Rentenbeginn abhängt. Wer mit 65 in Rente geht, dessen Ertragsanteil beträgt 18 Prozent.

 

Miete und Lohn


In diesem Punkt werden Rentner steuerlich behandelt wie jeder andere. Wer 65 oder älter ist, hat jedoch einen Vorteil: Er darf einen „Altersentlastungsbetrag“ von seinem Einkommen abziehen. Er beträgt bei Neurentnern, die in diesem Jahr 65 werden, 35,2 Prozent der durch Zinsen, Lohn, Honorare oder Mieten erzielten Einkünfte, maximal 1672 Euro pro Jahr. Der Betrag wird künftig – abhängig vom Renteneintrittsalter – gesenkt.

 

Zinsen

 

Ob Rentner oder nicht: Für Zinsen gelten ab 2009 neue Regeln. Der Freibetrag für Kapitalerträge bleibt zwar bei 750 Euro für Alleinstehende und 1500 Euro für Ehepaare, dazu kommt eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Person. Neu ist aber: Alles, was darüber hinausgeht, wird automatisch mit 25 Prozent besteuert – selbst wenn man wegen einer geringen Rente eigentlich keine Steuer zahlen müsste.

 

Wer das vermeiden möchte, sollte beim Finanzamt nach einer „Nichtveranlagungsbescheinigung“ fragen. Dieses Dokument sollte man sich für jede Bank ausstellen lassen, von der man Zinsen kassiert.



Stefan Mauer, Senioren Ratgeber / www.senioren-ratgeber.de; 08.09.2009, aktualisiert am 02.03.2010
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