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Hilft uns das ­Krankenhaus nach der Entlassung?

Ja, das muss es sogar! Das Krankenhaus darf den Patienten erst entlassen, wenn die weitere Versorgung geklärt ist. Das Recht auf diese "Anschlussversorgung" hat jeder, der voll- oder teilstationär behandelt wurde. Das ist gerade für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen oft wichtig: Das Krankenhaus kann dabei helfen, einen ambulanten Pflegedienst zu suchen oder einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen.

Wen sprechen wir dafür an?

In den meisten Kliniken kümmert sich der Sozialdienst um das Entlassmanagement. Manche Häuser haben speziell ausgebildete Pflegekräfte dafür. Sprechen Sie am besten möglichst bald mit dem zuständigen Mitarbeiter, damit genug Zeit zum Organisieren bleibt.

Nehmen Sie zum Gespräch Arztbriefe, Medikationspläne und, wenn vorhanden, einen Bescheid über den Pflegegrad mit. Um Ihnen helfen zu können, braucht das Krankenhaus das schriftliche Einverständnis des Patienten. Nur dann darf es Informationen über Behandlung und Medikation an Ärzte oder Pflegeeinrichtungen weitergeben. Ist Ihr Angehöriger nicht mehr in der Lage, zu entscheiden, ob er das möchte? Wenn Sie eine Vollmacht haben, können auch Sie das Formular unterschreiben.

Was organisiert das ­Krankenhaus für mich?

Rechtlich sind Krankenhäuser verpflichtet, eine Anschlussversorgung für den Patienten zu organisieren. "Damit das gut funktioniert, klärt ein Mitarbeiter in der Regel anhand eines Fragebogens den Unterstützungsbedarf nach dem Klinikaufenthalt", erläutert Sibylle Kraus, Leitung Sozialdienst und Case Management in den Alexianer St.-Hedwig-Kliniken Berlin und Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für die Soziale Arbeit im Gesundheitswesen. Dabei geht es um Fragen wie: Gibt es Angehörige, die sich um den Patienten kümmern? Ist ein Pflegebett oder eine ambulante Pflege nöti

Was ist, wenn ich noch nicht bereit bin für die Pflege?

Sie können so kurzfristig nicht einspringen, um sich zuhause um den Angehörigen zu kümmern? Zuhause steht noch kein Pflegebett? Dann muss sich das Krankenhaus um eine Alternative kümmern. "Sprechen Sie das Entlassmanagement im Gespräch darauf an", sagt Naseer Khan, der das zentrale Patientenmanagement am Universitätsklinikum Frankfurt leitet.

Übergangsweise kann der Sozialdienst z.B. zwei Wochen in einer Pflegeeinrichtung organisieren ("Kurzzeitpflegeplatz"). So haben Sie mehr Zeit, die Pflege zu organisieren. Das geht auch dann, wenn Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad hat. Allerdings zahlt die Krankenkasse nur die Kosten für die reine Pflege. Dazu kommen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen im Heim. "Diesen erheblichen Anteil müssen Betroffene selbst zahlen", sagt Khan.

Wer zahlt das Taxi nach ­der Entlassung?

Die Kasse übernimmt die Taxikosten, wenn eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus medizinischen Gründen nicht infrage kommt. Ob eine Fahrt mit dem Taxi nötig ist, entscheidet der Arzt. Von ihm bekommen Sie einen Transportschein. Viele Taxiunternehmen können damit abrechnen, Sie müssen nur eine Zuzahlung leisten. Alternativ reichen gesetzlich Versicherte den Schein und die Quittung im Nachhinein bei der Kasse ein und bekommen das Geld bis auf eine Zuzahlung erstattet. Privat Versicherte: Bitte unbedingt vorher mit der Kasse abklären, ob die Fahrtkosten erstattet werden.

Checkliste: Daran sollten Sie denken

  • Information: Der Arzt im Krankenhaus ist verpflichtet, Sie am Tag der Entlassung über das weitere Vorgehen zu informieren. Falls das nicht passiert: Haken Sie nach!

  • Entlassbrief: Achten Sie darauf, dass man Ihnen einen mitgibt – zur Not einen vorläufigen. Berufstätige brauchen möglicherweise eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

  • Vorrat: Besprechen Sie mit dem Entlassmanagement, was Sie dringend in den nächsten Tagen brauchen. Lassen Sie sich Rezepte bzw. Medikamente, Inkontinenzartikel oder Material zur Wundversorgung mitgeben.

  • Medikationsplan: Falls Sie drei oder mehr Medikamente verordnet bekommen, sollte Ihnen die Klinik einen Medikationsplan mitgeben. Hausarzt und Apotheke führen den Plan fort.

  • Pflegekasse: Wenn Sie einen Pflegegrad haben – rufen Sie kurz bei der Pflegekasse an und informieren sie, dass Sie nicht mehr im Krankenhaus sind. Ab dem 29. Tag im Krankenhaus wird nämlich das Pflegegeld nicht mehr gezahlt. Das Krankenhaus informiert die Kasse zwar über die Entlassung, aber manchmal dauert das etwas. Damit das Geld schneller fließt, kann man auch selbst bei der Pflegekasse Bescheid geben.

  • In der Apotheke anrufen: Der Klinikarzt gibt Ihnen ein Entlassrezept mit? ­Rufen Sie gleich in Ihrer Apotheke an, ob sie das ­Präparat in der richtigen Packungs­größe vorrätig hat.

  • Hausarzt: Verabreden Sie am besten noch in der Klinik ­einen Termin beim Hausarzt.

  • Unterstützung: Bitten Sie Angehörige, Freunde oder Nachbarn, nach Ihnen zu schauen.

"Das Krankenhaus hat Ihnen ein Entlassrezept mit auf den Weg gegeben? Lösen Sie es umgehend ein, möglichst noch am selben Tag. Das Rezept soll die Arzneiversorgung daheim sicherstellen, bis Sie Ihren Hausarzt aufsuchen."

Apothekerin Claudia Cramer, Herscheid

Wie kommt man die ersten Tage an Medikamente?

Wie komme ich für die ersten Tage an Medikamente?

Klinikärzte geben den ­Patienten für ein paar Tage Medikamente nach Hause mit, so die gängige Praxis. "Das hat den Vorteil, dass der Patient sofort versorgt ist", erläutert Dr. Hans-Albert Gehle, Oberarzt im Krankenhaus Bergmannsheil in Gelsenkirchen-Buer. Seit Kurzem können Klinikärzte auch Entlassrezepte ausstellen. In der Praxis hakt es aber noch, beobachtet Ariane von Bielin­ski von der Unabhängigen Patien­tenberatung Deutschland: "Manche Häuser machen von der Möglichkeit nur zurückhaltend Gebrauch. Vermutlich, weil Kliniken bei der Verordnung dem gleichen Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen wie der Hausarzt." Auch Apothekerin Tanja Franz aus Ansbach hatte bislang nur wenige Kunden mit Entlassrezept. Wichtig: "Entlassrezepte sind nur drei Werktage gültig", sagt sie. "Der Klinikarzt darf nur die kleinste Packungsgröße verschreiben. Sie soll für maximal eine Woche reichen."

Klinikärzte geben den ­Patienten für ein paar Tage Medikamente nach Hause mit, so die gängige Praxis. So ist Ihr Angehöriger sofort versorgt. Klinikärzte können mittlerweile auch Entlassrezepte ausstellen. Wichtig: "Entlassrezepte sind nur drei Werktage gültig", sagt Apothekerin Claudia Cramer aus Herscheid. Der Klinikarzt darf nur die kleinste Packungsgröße verschreiben, sie soll für maximal eine Woche reichen.

Woher bekommt man ein Rezept für Hilfsmittel?

Klinikärzte können Entlassrezepte für Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollatoren oder Sauerstoffgeräte ausstellen, wenn der Patient sie gleich braucht. Meistens kümmert sich der Sozialdienst darum, dass die Hilfsmittel zur Entlassung bereitstehen. Außerdem können Klinik­ärzte für die ersten Tage Therapierezepte ausstellen, zum Beispiel für Physiotherapie. Auch dafür gibt es strikte Vorgaben. So ist Voraussetzung, dass eine Versorgung unmittelbar nach der Entlassung erforderlich ist und der Patient nicht selbst einen ambulanten Arzt aufsuchen kann, der die Therapie verordnet.

Fachliche Beratung:
Naseer Khan, Leiter zentrales Patientenmanagement am Universitätsklinikum Frankfurt