Finanzen:
13 Fragen zur Rente

Was Senioren am häufigsten wissen wollen und was unsere Experten antworten

Der Rentenbescheid wirft oft viele Fragen auf

1 - Ich bin 59 Jahre alt. Wie sicher kann ich sein, dass ich als Rentner den Betrag ausbezahlt bekomme, den mir die Rentenauskunft in Aussicht stellt?

Thomas Bieler, Rentenexperte von der Verbraucherzentrale NRW: Je weniger Jahre bis zur Rente, desto präziser kann die tatsächliche Altersrente vorausgesagt werden. Wenn der Arbeitsplatz und damit das Einkommen sicher sind und sich bis zur Rente nicht mehr stark ändern, wird sie voraussichtlich nahe am in Aussicht gestellten Betrag liegen.

 

2 - Wer darf wie viel hinzuverdienen?  

Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung Bund: Ab dem 65. Lebensjahr dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Vorher gilt: Altersrentner bis zum 65. Geburtstag sowie Erwerbsminderungsrentner dürfen rückwirkend seit Januar 2008 monatlich 400 Euro hinzuverdienen. Zweimal im Jahr darf der Nebenverdienst diese Grenze überschreiten. Dann sind bis zu 800 Euro erlaubt. Wird durch den Nebenverdienst die Höchstgrenze von 400 Euro regelmäßig überschritten, wird die Rente als Eindrittel-, Halbe- oder Zweidrittel-Teilrente gezahlt. Dabei gilt: Je höher der Nebenverdienst, desto geringer die Teilrente.

Herr Thomas Bieler
Thomas Bieler: Rentenexperte von der Verbraucherzentrale NRW

3 - Wird meine Riester-Rente auf die Altersrente angerechnet?   

Johann Simon Genten vom Bundesverband der Rentenberater für Nordrhein-Westfalen: Altersrente und Riester-Rente werden in voller Höhe ausbezahlt. Nur bei der „bedarfsorientierten Grundsicherung“ werden sämtliche Einkommen angerechnet – also die Riester-Rente ebenso wie die Regelaltersrente.     

4 - Ab wann wird in der Renteninformation die Rente mit 67 berücksichtigt?  

Glanz: Seit Anfang 2008 ist in der Renteninformation der Beginn der Regelaltersrente ausschlaggebend für die Hochrechnung. Für die Jahrgänge ab 1947 wird die Regelaltersrente stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Wer 1964 oder später geboren ist, erhält die Regelaltersrente ab dem 67. Lebensjahr.    

Herr Walter Glanz
Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung Bund

5 - Heißt das, mit Jahrgang 1949 kann ich nicht mehr abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen, obwohl ich kommendes Jahr 45 Jahre gearbeitet habe? 

Glanz: Mit einer Wartezeit von 45 Jahren kann man auch dann noch mit 65 Jahren in Rente gehen, wenn man nach 1947 geboren ist. Wer Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung einzahlt, bekommt diese Zeit als Wartezeit angerechnet. Ebenso gilt zum Beispiel die Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr der Kinder als Wartezeit. Genauere Auskünfte bekommen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

 

 

Herr Johann Simon Genten
Johann Simon Genten vom Bundesverband der Rentenberater für Nordrhein-Westfalen

6 – Ich habe insgesamt acht Jahre eine Schule und eine Hochschule besucht. Im nächsten Jahr gehe ich in die Altersrente. Bekomme ich für diese Zeiten Rente?

Genten: In Zukunft bekommen Neurentner für Schul- und Hochschulzeiten kein Geld mehr. Allerdings haben diese Zeiten nach wie vor Bedeutung, unter anderem werden sie auf die Wartezeit angerechnet, die Voraussetzung für die Rente ist. Bewertet, also in Euro entschädigt, werden künftig nur noch Fachschulzeiten mit einer Höchstdauer von drei Jahren.