1 - Ich bin 59 Jahre alt. Wie sicher kann ich sein, dass ich als Rentner den Betrag ausbezahlt bekomme, den mir die Rentenauskunft in Aussicht stellt?
Thomas Bieler, Rentenexperte von der Verbraucherzentrale NRW: Je weniger Jahre bis zur Rente, desto präziser kann die tatsächliche Altersrente vorausgesagt werden. Wenn der Arbeitsplatz und damit das Einkommen sicher sind und sich bis zur Rente nicht mehr stark ändern, wird sie voraussichtlich nahe am in Aussicht gestellten Betrag liegen.
2 - Wer darf wie viel hinzuverdienen?
Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung Bund: Ab dem 65. Lebensjahr dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Vorher gilt: Altersrentner bis zum 65. Geburtstag sowie Erwerbsminderungsrentner dürfen rückwirkend seit Januar 2008 monatlich 400 Euro hinzuverdienen. Zweimal im Jahr darf der Nebenverdienst diese Grenze überschreiten. Dann sind bis zu 800 Euro erlaubt. Wird durch den Nebenverdienst die Höchstgrenze von 400 Euro regelmäßig überschritten, wird die Rente als Eindrittel-, Halbe- oder Zweidrittel-Teilrente gezahlt. Dabei gilt: Je höher der Nebenverdienst, desto geringer die Teilrente.