Häuslich oder im Heim? Was sind Pflegestufen? Wie hoch sind die Kosten? Was zahlt die Pflegeversicherung? Tritt der Pflegefall ein, gilt es viele Fragen zu klären
Jeder kann pflegebedürftig werden, völlig überraschend von heute auf morgen. Oder absehbar, als Folge einer schleichenden Krankheit. Ob Schlaganfall oder Arbeitsunfall, chronisches Leiden oder einfach nur Altersgebrechlichkeit – die Gründe für eine Pflegebedürftigkeit sind vielfältig. In einem Punkt aber herrscht weitgehende Übereinstimmung: Die meisten älteren Menschen möchten, wenn es denn nötig sein sollte, in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Häusliche Pflege ist die tragende Säule der Versorgung pflegebedürftiger Menschen: unverzichtbar für die Gesellschaft, unersetzlich für den Betroffenen, aber sehr häufig eine große Belastung für die Angehörigen.
Erst kürzlich bestätigte eine Untersuchung der Siemens Betriebskrankenkasse: Häusliche Pflege macht die Pflegenden krank. Sie leiden dreieinhalb Mal häufiger an Depressionen als der Rest der Bevölkerung. Die Ausgaben der Krankenkassen für diese Personengruppe liegen 18 Prozent über dem statistischen Durchschnitt. Das ist nicht verwunderlich. 24 Stunden Bereitschaft an sieben Tagen in der Woche, so sieht für viele Angehörige der Alltag mit einem Pflegebedürftigen aus. Sie sind körperlich erschöpft durch das Heben und Umbetten, haben Schmerzen im Rücken, in Armen und Beinen, bekommen Haltungsschäden, fühlen sich seelisch ausgebrannt. Emotional besonders stark belastet sind jene, die einen Demenzkranken zu Hause betreuen.
Rund 2,3 Millionen Menschen in Deutschland beziehen jeden Monat Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Weniger als ein Drittel wird stationär gepflegt, die überwiegende Mehrheit erhält ambulante Leistungen. Ein Umstand, der sich mit den Vorstellungen des Gesetzgebers deckt: Häusliche Pflege habe stets Vorrang vor stationärer Pflege, heißt es im Sozialgesetzbuch. Der Ehemann, die Schwiegertochter, die gute Freundin oder Nachbarin können oft die Pflege übernehmen. Ambulante Pflegedienste und Sozialstationen, zum Beispiel die der Diakonie, des Roten Kreuzes oder der Caritas, bieten eine ergänzende Unterstützung und Entlastung der Pflegeperson an. Allerdings hat dieser Service seinen Preis, jede Handreichung ist geldwert.
Art und Umfang der professionellen Hilfe zu Hause hängen in aller Regel von den Leistungen der Pflegeversicherung ab. Diese unterscheidet grob drei Pflegestufen, je nach dem Grad der körperlichen Einschränkung des Pflegebedürftigen und des daraus resultierenden Aufwands. Die niedrigste Pflegestufe 1 beispielsweise bedeutet eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit“ und erfordert mindestens einmal am Tag sowie mindestens 90 Minuten pro Woche Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Die Hälfte der Zeit muss der Grundpflege dienen: Waschen, Zahnpflege, mundgerechtes Zubereiten des Essens, Intimpflege nach dem Toilettengang, etc.
Ob und welche Voraussetzungen für die eine oder andere Pflegestufe gegeben sind – und die entsprechenden Leistungsansprüche aus der Pflegekasse – wird auf Antrag durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geklärt. Wird die häusliche Pflege ausschließlich von den Angehörigen oder anderen Privatpersonen erledigt, zahlt die Pflegekasse ein pauschales Pflegegeld an den Betroffenen, der darüber frei verfügen kann. Möglich ist aber auch die Kombination aus Pflegegeld und „Sachleistungen“. Gemeint sind damit die Dienste der Sozialstation oder des Pflegedienstes. Die verschiedenen Tätigkeiten sind akribisch definiert und in Modulen gebündelt: Die „erweiterte kleine Morgentoilette“ etwa umfasst die Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes, das An- und Auskleiden, Hilfe beim Waschen, Mund- und Zahnpflege sowie das Kämmen. Insgesamt gibt es eine Vielzahl solcher Leistungsmodule, die individuell zusammengestellt werden können. Die gewählten Leistungskomplexe werden dann mit der Pflegekasse abgerechnet.
Pflegeleistungen als „Katalog-Ware“, komplexe Pflegebedürfnisse auf einer Stufenskala komprimiert – das ist der institutionelle Teil der häuslichen Pflege. Die Seelenpflege obliegt den Angehörigen, das ist vermutlich ihre stärkste, aber von der Gesellschaft am wenigsten gewürdigte Leistung. Jeder einzelne Pflegefall erzählt eine große Geschichte. Sie ist voller Trauer über den Verlust von Fertigkeiten und Fähigkeiten, die einst so selbstverständlich waren. Über den Verlust an sozialer Gemeinschaft. Es ist eine Geschichte voller Scham, weil die eigene Verletzlichkeit so augenfällig wird, weil Intimgrenzen nicht mehr gelten. Und voller Wut über die Unabwendbarkeit der eigenen Hilfsbedürftigkeit. Diese Wut richtet sich zuweilen auch gegen die Angehörigen. Dies auszuhalten, kostet Kraft. Ebenso wie die Erfahrung, dass die einst starke Mutter nun gefüttert werden muss, dass der Ehemann nicht mehr allein zur Toilette gehen kann.
Auch finanziell bedeutet häusliche Pflege mitunter eine schwere Belastung: Die 2008 eingeführte Pflegezeit, die es ermöglicht, bis zu sechs Monate von der Arbeit unbezahlt freigestellt zu werden, muss erst einmal überbrückt werden. Wer wegen des Betreuungsaufwandes seines Angehörigen sogar seine Berufstätigkeit aufgibt, riskiert aktuelle und spätere wirtschaftliche Einbußen.
Im Rahmen eines Modellprojekts der Spitzenverbände der Pflegekassen und des Bundesfamilienministeriums wurden in den vergangenen Jahren „Pflegebegleiter“ ausgebildet, mittlerweile sind es bundesweit mehr als 2000. Diese ehrenamtlichen Unterstützer helfen den Helfern, sie kümmern sich ausschließlich um deren Bedürfnisse. Ein gänzlich neuer Ansatz. Institutionen bieten überdies Kurse an, in denen Angehörige lernen, wie sie sich ihren Pflegealltag erleichtern können. Wie wichtig beide Maßnahmen sind, zeigt eine Studie des Caritasverbandes für das Erzbistum Köln: Rund drei Viertel der Befragten gaben an, dass sie selbst im Pflegefall nicht von ihren nächsten Angehörigen nicht gepflegt werden möchten, um ihnen nicht zur Last zu fallen.
Ingrid Kupczik / www.senioren-ratgeber.de / Senioren Ratgeber, 31.08.2011