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Mit dem Thema Versicherungen beschäftigt sich niemand gerne. Sind sie einmal abgeschlossen, versuchen die meisten so wenig Gedanken wie möglich daran zu verschwenden, lassen die entsprechenden Dokumente in Aktenordern verstauben. Es lohnt sich aber, hin und wieder seine bestehenden Versicherungen darauf zu überprüfen, ob sie noch den eigenen Bedürfnissen entsprechen.

Der Übertritt ins Rentenalter ist ein guter Zeitpunkt dazu. Denn mit diesem verändert sich oft der Versicherungsbedarf. Einige Versicherungen sind dann nicht mehr sinnvoll. Andere sollten an die aktuelle Lebenslage angepasst werden. Unter Umständen sparen Sie so Geld. Im Folgenden haben wir einen Überblick über im Alter wichtige und unwichtige Versicherungen für Sie zusammengestellt.

Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie anderen Menschen einen Schaden zufügen oder Sachgegenstände beschädigen. Zum Beispiel, wenn Sie beim Kaffeekranz aus Versehen die teure Vase umstoßen. Aber auch, wenn Sie als Fußgänger aus Unaufmerksamkeit einen Unfall verursachen. "Die private Haftpflichtversicherung ist auch im Alter unerlässlich", sagt Rechtsanwältin Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dennoch kann sich ein Blick auf den Vertrag lohnen: Die meisten haben ihre komplette Familie mitversichert. Sind die Kinder aber aus dem Haus, sparen Sie Geld, wenn Sie auf einen Partnertarif umstellen. Umgekehrt gilt: Wer im Alter alleinstehend bei seinen Kindern in einer Wohnung lebt, kann sich in deren Haftpflichtversicherung aufnehmen lassen.

Die pauschale Deckungssumme sollte mindestens zehn Millionen Euro betragen. "Besser sogar mehr", sagt Weidenbach. Wichtig ist zudem eine Forderungsausfall-Deckung. Diese sichert Sie ab, wenn jemand anderes Sie schädigt, dieser jedoch selbst keine Haftpflichtversicherung besitzt. In diesem Fall kommt Ihre Versicherung für den Schaden auf.

Prüfen Sie außerdem, welche Schadensfälle Ihre Haftpflichtversicherung abdeckt und was nicht. Wer zum Beispiel nach Renteneintritt ein Ehrenamt beginnt oder sich ein Haustier zulegt, sollte für diese Bereiche versichert sein.

KFZ-Haftpflichtversicherung

Wer Auto fährt, muss ohnehin eine KFZ-Haftpflichtversicherung besitzen. Der Bund der Versicherten e.V. rät zu einer pauschalen Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Zudem gibt es die Wahl zwischen Teilkasko und Vollkasko. Die Teilkasko versichert gegen Schäden am Wagen durch Wildtiere oder Elementarschäden wie Hagel sowie gegen Diebstahl. Die Vollkasko deckt außerdem selbst verschuldete Unfälle und mutwillige Beschädigungen durch Dritte ab. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Wert und Alter Ihres Autos ab.

Sparen können Sie, wenn Sie der alleinige Nutzer Ihres Wagens sind. Die Beiträge berechnen sich auch danach, wie viele Kilometer Sie im Jahr fahren. Wenn Sie im Alter weniger unterwegs sind, sollten Sie das der Versicherung melden.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung macht auch im Alter Sinn. Je mehr Wertgegenstände Sie Ihr Eigen nennen, desto wichtiger ist sie. Zum Hausrat zählen nicht nur Möbel, sondern auch Kleidung, Bücher oder das im Keller abgestellte Fahrrad. "Wichtig ist, dass keine Unterversicherung vorliegt", sagt Weidenbach. Der Versicherungswert sollte also nicht die Versicherungssumme übersteigen. Sonst zahlt die Versicherung den entstandenen Schaden nicht vollständig. Achten Sie deshalb darauf, dass ein "Unterversicherungsverzicht" im Vertrag steht. Davon unabhängig lohnt es sich zu überprüfen, ob die Versicherungssumme Ihrem Hab und Gut entspricht. Wenn Sie etwa in eine kleinere Wohnung umziehen und bei dieser Gelegenheit einen Großteil Ihres Hausrats entsorgen, sollten Sie das der Versicherung melden, um nicht zu hohe Beiträge zu zahlen.

Wohngebäudeversicherung

Wichtig für alle Haus- und Wohnungseigentümer! Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den Kosten, die entstehen, wenn eine kaputte Wasserleitung oder ein Blitzschlag Ihr Haus beschädigt. Wer seine eigenen vier Wände barrierefrei umbaut oder einen Wintergarten hinzufügt, sollte das seiner Versicherung melden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Elementarschadenversicherung

Rechtsanwältin Elke Weidenbach rät dazu, auch Elementarschäden mit abzudecken, also Zerstörungen, die zum Beispiel durch Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben entstehen. "Dies gilt bei der Gebäudeversicherung und abhängig vom Wert des Hausrats und der Lage der Wohnung für den Hausrat. Die Elementarschadenversicherung wird oft als zusätzlicher Schutz neben Gebäude- und Hausratversicherung angeboten", so Weidenbach.

Tipp: Informieren Sie sich als Versicherungsnehmer, welche Pflichten Sie haben, diese sind in der Regel unter dem Punkt Obliegenheiten gelistet. "Nur derjenige, der diese erfüllt, kann im Schadensfall mit einer vollständigen Leistung von Seiten seines Versicherers rechnen", so die Rechtsanwältin. Zu einer Obliegenheitspflicht kann etwa das Vorhandenseins einer Rückstauklappe oder eines -ventils im Keller zählen. Die Vorrichtung kann verhindern, dass Wasser oder Abwasser aus der Kanalisation bei einem Unwetter in das Haus drücken. Für einen solchen Rückstauschutz ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Die Versicherer machen Leistungen im Schadenfall unter anderem davon abhängig, ob ein solcher Schutz verbaut und regelmäßig vom Fachbetrieb gewartet wurde.

Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankentagegeldversicherung ist im Rentenalter nicht mehr nötig. Diese Policen laufen aber nicht zwangsläufig aus, wenn Sie Ihr Erwerbsleben beenden. In diesem Fall müssen Sie die Versicherung kündigen. Die Frist dazu entnehmen Sie den Verträgen. In der Regel genügt eine schriftliche Kündigung per E-Mail oder per Brief.

Auslandsreisekrankenversicherung

Wer im Urlaub oder bei einem längeren Auslandsaufenthalt krank wird, sollte entsprechend versichert sein, wenn er nicht auf den Behandlungskosten sitzen bleiben möchte. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im EU-Ausland nicht immer den vollen Anteil und kommt auch nicht für Rückführungsgebühren auf. Für Nicht-EU-Länder bietet sie ohnehin keinen Schutz – "wenn kein Sozialversicherungsabkommen besteht", so Weidenbach.

Wer sich auf eine Reise in die Ferne begibt, sollte deshalb für diese Zeit eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Die Versicherungsunternehmen verlangen von älteren Menschen oft höhere Beiträge. Deshalb zum Vergleich am besten mehrere Angebote anschauen. Teuer ist eine Auslandsreisekrankenversicherung in aller Regel aber nicht: Teilweise kommen Reisefreudige mit unter zehn Euro im Jahr aus.

Unfallversicherung

Die Rente wird von einem Unfall nicht angetastet. Dennoch kann eine entsprechende Police vor allem für ältere Menschen sinnvoll sein, die gefährlichen Hobbys nachgehen. Zudem können Unfälle im Alter starke gesundheitliche Einschränkungen nach sich ziehen, in deren Folge etwa das Haus teuer umgebaut werden muss. Vor Vertragsabschluss auf jeden Fall genau prüfen, in welchen Fällen die Unfallversicherung greift und ob beispielsweise krankheitsbedingte Unfälle ausgeschlossen sind. Manche Versicherungen enden auch in einem bestimmten Alter.

Spezielle Senioren-Unfallversicherungen richten sich an die ältere Zielgruppe. Sie beinhalten sogenannte Assistance-Leistungen – das heißt, wenn der Versicherte sich wegen eines Unfalls nicht mehr selbst versorgen kann, übernimmt die andere Seite die Kosten für Menüservice, Einkauf oder Reinigung der Wohnung. Der Nutzen dieser Angebote ist umstritten. "Wer nicht die Mittel besitzt, im Notfall selbst dafür aufzukommen, für den kann eine Senioren-Unfallversicherung sinnvoll sein", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Auch hier lohnt sich wieder ein Vergleich, da die Tarife sich oft je nach Alter unterscheiden.

Private Zusatz-Pflegeversicherung

Im hohen Alter pflegebedürftig zu werden ist der Albtraum vieler Menschen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht immer aus, um die anfallenden Kosten für einen Pflegefall abzudecken. Eine private Zusatz-Pflegeversicherung kann helfen, diese Lücke zu schließen. Dabei unterscheiden Versicherungen verschiedene Varianten, die alle Vor- und Nachteile haben:

  • Pflegekostenversicherung: Sie trägt die Kosten, die durch einen professionellen Pflegedienst oder eine Pflege-Einrichtung entstehen. Die private Pflege zu Hause wird nicht bezahlt.
  • Pflegerentenversicherung: Abgesichert wird ein festgelegter Rentenbeitrag im Pflegefall. Die Beiträge sind recht hoch. Es gibt drei Möglichkeiten: Leistungen bei Todesfall, eine Rente bei Pflegebedürftigkeit oder eine Altersrente. Der Bund der Versicherten rät von dieser Variante eher ab.
  • Selbstständige Pflegerentenversicherung: Diese zahlt einen festen monatlichen Betrag, über den Betroffene selbst verfügen können. Auch bei ihr fallen oft hohe Kosten an.
  • Pflegetagegeld: Versichert wird ein vereinbarter Tagessatz für das Vorliegen eines bestimmten Pflegegrades, über das Sie selbst verfügen können. Das entspricht vom Prinzip her dem Krankentagegeld.

Prinzipiell kann es auch im Alter sinnvoll sein, sich eine Zusatz-Pflegeversicherung zuzulegen. Allerdings berechnen sich die Beiträge nach Lebensalter und Gesundheitszustand. Wer erst spät eine Police abschließen möchte, muss also mit hohen Kosten rechnen. Deshalb genau prüfen, welche Leistungen sie von der privaten Pflegeversicherung zu erwarten haben. Es lohnt sich außerdem, anhand von Renten, laufenden Einkommen und Privatvermögen abzuschätzen, wie gut Sie bereits für den Bedarfsfall aufgestellt sind.

Sterbegeldversicherung

Sie zählt zu den kapitalbildenden Lebensversicherungen. Viele Menschen möchten ihre Hinterbliebenen nicht mit den Bestattungskosten belasten und schließen deshalb eine Sterbegeldversicherung ab, bei der die Nachkommen im Todesfall Geld erhalten. Allerdings muss der Versicherungsnehmer oft hohe Summen einzahlen. Zum Teil sogar mehr, als die Hinterbliebenen am Ende herausbekommen. Eine entsprechende Police abzuschließen lohnt sich eigentlich nur, wenn der Tod wenige Jahre nach Versicherungsabschluss eintritt, warnt der Bund der Versicherten. Weidenbach rät ebenfalls zu einer Alternative: "Wer seine Hinterbliebenen nicht belasten möchte, kann auch direkt Geld für sie zurücklegen."