In Deutschland gilt eine Ausweispflicht – das heißt, jeder Deutsche über 16 Jahren muss einen gültigen Ausweis besitzen. Was, wenn der Perso Ihres pflegebedürftigen Angehörigen abläuft? Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
Die Behörden akzeptieren eine einfache Vorsorgevollmacht meist nicht. Ein Stellvertreter darf das Dokument in der Regel nur abholen, beantragen soll es aber die Person selbst. Das Gesetz besagt aber, dass auch Sie als Stellvertreter den Perso beantragen dürfen. Und zwar wenn...
– Sie eine beglaubigte Vollmacht haben (mit Stempel von Notar oder Betreuungsverein)
– und die Person handlungsunfähig ist. Ein Arzt kann bestätigen, dass der Angehörige so schwer krank ist, dass er das Haus nicht verlassen kann.
Manche Meldeämter oder Passbehörden (nicht alle!) schicken einen Mitarbeiter zu Ihnen nachhause, wenn der pflegebedürftige Mensch nicht aufs Amt kann.
Sie können Ihren Angehörigen kostenlos von der Ausweispflicht befreien lassen. Dann müssen Sie sich in Zukunft nicht mehr darum kümmern, seinen Ausweis zu verlängern. Gedacht ist das für Menschen, die nicht allein am öffentlichen Leben teilnehmen können.
In der Regel ist das kostenlos. Formulare gibt es im Bürgerbüro. Von den Behörden bekommen Sie eine Bescheinigung, dass Ihr Angehöriger von der Ausweispflicht befreit ist. Diesen Bescheid und den alten Ausweis können Sie z.B. bei Behörden oder Banken vorlegen, wenn es nötig ist.
Mit der Bescheinigung kann Ihr Angehöriger nicht ins Ausland reisen! Wenn noch Vollmachten für die Bank ausgestellt werden müssen oder Notartermine anstehen (z.B. zum Testament), sollte man sich lieber nicht befreien lassen, sondern einen neuen Personalausweis beantragen.
Wer einmal von der Ausweispflicht befreit ist, ist das auf unbestimmte Zeit – es sei denn, er beantragt einen Personalausweis oder Pass. Man kann die Entscheidung also wieder rückgängig machen.
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG); § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht