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Warum ist eine Vollmacht so wichtig?

Stellen Sie sich vor, Sie können keine eigenen Entscheidungen mehr treffen. Unfall, Krankheit, Alter – vieles kann dazu führen, dass Menschen einen Stellvertreter brauchen. Mit einer Vollmacht setzen Sie jemanden ein, der Dinge im Alltag für Sie regelt.

Gerade für Familien in einer Pflegesituation ist das wichtig. Wenn Ihr Angehöriger demenzkrank ist oder im Koma liegt, dürfen Sie nicht automatisch Entscheidungen für ihn treffen – auch nicht als Ehepartner. Nur wenn er Sie als Stellvertreter benannt hat, können Sie für ihn zu Behörden gehen, Versicherungen kündigen und seinen Haushalt auflösen. Ohne Vollmacht darf der Arzt Ihnen offiziell keine Informationen geben.

Meine Erfahrung

Wann sollte man eine Vollmacht aufsetzen?

Am besten, sobald Sie diesen Artikel gelesen haben! Jeder ab 18 sollte eine Vollmacht haben, auch junge, gesunde Erwachsene. Sie wissen nie, wann ein Unfall oder eine Krankheit zuschlägt. Das Dokument kostet nichts und kann auch in gesunden Tagen helfen – etwa wenn Ihr Angehöriger längere Zeit abwesend ist und Sie für ihn eine Unterschrift tätigen müssen. Wichtig ist, dass es nicht nur ausgedruckt in der Ecke liegt, sondern auch wirklich unterschrieben ist.

Wie soll so eine Vollmacht aussehen?

Am besten wie beim Bundesjustizministerium. Formulieren Sie die Vollmacht nicht selbst! In dieser Vorlage können Sie eintragen, in welchen Bereichen Ihr Angehöriger oder eine andere Vertrauensperson Sie vertreten darf – z.B. vor den Behörden, vor Gericht, in Vermögensfragen oder in gesundheitlichen Dingen. Um diese Punkte geht es:

  • Wohnung: Darf der Bevöllmächtigte Mietverträge kündigen, den Haushalt auflösen, Ihren Aufenthalt bestimmen?
  • Gesundheit: Darf er oder sie alle gesundheitlich relevanten Entscheidungen für Sie übernehmen, medizinische Dokumente einsehen und freiheitsentziehende Maßnahmen anordnen, wenn es in Ihrem Sinne ist? Dazu gehört auch die Unterbringung in einem Heim.
  • Behörden: Darf der Bevollmächtigte Sie gegenüber Ämtern, Versicherungen und Gerichten vertreten, Ihre Post entgegennehmen?
  • Vermögen: Darf er oder sie Ihr Vermögen verwalten und dabei alle erforderlichen Rechtsgeschäfte eingehen? Darf der Bevollmächtigte Sie gegenüber Kreditinstituten vertreten?

Das Dokument müssen beide Seiten unterschreiben: Ihr Angehöriger als Vollmachtgeber und Sie als Bevollmächtigter. Das Dokument sollte nicht im Safe liegen, sondern bei anderen wichtigen Unterlagen wie Geburtsurkunde, Impfpass und Versichertenkarte. Behörden und Ämter wollen oft das Original sehen, wenn Sie an Stelle Ihres Angehörigen aktiv werden. Daher sollten Sie wissen, wo Ihr Angehöriger das Original abgelegt hat.

Ist eine Vollmacht bei Demenz gültig?

Wer eine Vollmacht unterschreibt, muss noch geschäftsfähig sein. "Aber es ist nicht immer zu spät, wenn man gerade die Diagnose Demenz bekommen hat", sagt Rechtsanwalt Christian Au. Ein leicht demenzkranker Mensch kann sich etwa von dem Hausarzt oder Anwalt bestätigen lassen, dass er diese Entscheidung treffen kann und will.

Komme ich als Stellvertreter in Frage?

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Wichtig ist, dass Sie vor Ort erreichbar sind. Wenn Sie viele hundert Kilometer entfernt von ihrem Angehörigen wohnen, kommt vielleicht besser der Bruder oder die Schwester in Frage, die im selben Ort leben.

Wenn er das möchte, kann Ihr Angehöriger auch verschiedene Stellvertreter benennen. Also z.B. Sie als Tochter für Bankangelegenheiten und Ihren Bruder für gesundheitliche Dinge. Das setzt aber voraus, dass beide an einem Strang ziehen und sich gut absprechen können.

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Meine Mutter war gestürzt und hat sich die Hüfte gebrochen. Nach der Operation hatte sie ein Delir – da war ich sehr froh, dass ich die Vollmacht hatte, um vorübergehend Entscheidungen für sie treffen zu können. Mittlerweile geht es ihr wieder gut und sie entscheidet selbst. 

Heidi Jobst, Fachanwältin für Medizinrecht

Wie spreche ich darüber?

Viele Menschen wollen nicht über eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung reden. "Wenn man seine alternden Eltern drauf anspricht, sagen die manchmal: Wollt ihr mich unter die Erde bringen?", sagt Coach und Angehörige Petra Schlitt. Sie rät, zu sagen: "Es geht hier nicht nur um euch, sondern auch um uns! Wir Kinder möchten gerne in eurem Sinne handeln. Ihr macht uns ein Geschenk, wenn ihr uns sagt, was ihr euch wünscht." Manchmal hilft es auch, selbst eine Vollmacht aufzusetzen und von sich selbst zu sprechen.

Muss ich damit zum Notar?

Nein, das Dokument ist auch so gültig. "Zum Notar müssen Sie meist nur dann, wenn ein Haus oder eine Wohnung im Spiel ist", sagt Rechtsanwalt Christian Au.

Wichtig: Wenn Ihre Eltern Immobilien oder ein Unternehmen besitzen, müssen Sie die Vollmacht beim Notar beglaubigen lassen. Nur so können Sie z.B. später das Haus der Eltern verkaufen, um die Pflegekosten zu decken. Auch bei manchen Betreuungsbehörden können Sie das Dokument beglaubigen lassen, was nur ca. zehn Euro kostet.

Was kostet eine Vollmacht?

Meistens nichts. Die Vorlage gibt es online beim Bundesjustizministerium oder beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Oder Sie kaufen sich eine Vorsorge-Mappe im Buchhandel. Wenn Immobilien im Spiel sind, muss man zum Notar – wie viel das kostet, hängt von Ihrem eigenen Vermögen ab. In der Regel sind das ca. 100 bis 300 Euro. Eine Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde kostet ca. zehn Euro. Wer sich ins Vorsorgeregister eintragen möchte, zahlt zwischen 20 und 30 Euro.

Wo bewahrt man die Vollmacht am besten auf?

Ihre eigene Vollmacht bewahren Sie am besten zu Hause auf. Geben Sie Ihrem Stellvertreter eine Kopie davon und sagen ihm, wo sich das Original befindet. Geben Sie das Dokument aber erst einmal besser nicht aus der Hand, rät Rechtsanwältin Jobst – denn die Vollmacht ist sofort gültig, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand.

Sie können sich oder Ihren Angehörigen auch ins Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Das geht auch online und kostet weniger als 20 Euro. Wenn Ihnen etwas zustößt, wissen die Behörden: Sie haben sich Gedanken gemacht, es gibt eine Vollmacht. Dann kann das Amt Kontakt zu Ihrem Stellvertreter aufnehmen.

Wenn Ihr Angehöriger in die Klinik kommt, in die Reha oder ins Heim: Geben Sie immer gleich beim Empfang all seine Unterlagen ab! Also: die Vorsorgevollmacht, in der Sie als Stellvertreter benannt sind, und, wenn vorhanden, die Patientenverfügung – alles in Kopie. Auch dem Hausarzt sollten diese Dokumente vorliegen.

Heidi Jobst, Fachanwältin für Medizinrecht

Wie ist das mit den Banken?

Eigentlich müssen die Banken Vorsorgevollmachten akzeptieren. Doch viele tun das nicht und bestehen auf ihre eigenen Vollmachten. Um sicherzugehen: Fragen Sie rechtzeitig nach, ob Sie eine eigene Kontovollmacht brauchen. Diese müssen Sie oft vor Ort mit Ihrem Angehörigen unterschreiben.

Ich kann jedem nur empfehlen, eine Kontovollmacht bei der Bank zu machen. Ich wollte zu Lebzeiten meines Mannes seine Konten schließen. Das ging nicht, weil die Bank unsere Vorsorgevollmacht nicht anerkannt hat – obwohl sie vom Amtsgericht beglaubigt war. Wir mussten warten, bis mein Mann verstorben ist. Die Gebühren für die Kontoführung waren in der Summe viel höher als die einmaligen Notargebühren. Am besten ist es, man hat eine Bankvollmacht über den Tod hinaus.

Gisela Hoff, pflegte ihren MS- und ALS-kranken Mann

Mein Angehöriger hat eine Vorsorgevollmacht – braucht er dann überhaupt noch eine Patientenverfügung?

Im Idealfall hat er beides. Es ist aber wichtig, mindestens eine Vorsorgevollmacht zu haben.

Eine Vorsorgevollmacht regelt, dass Sie Ihren Angehörigen vertreten dürfen. Dabei geht es nicht nur um gesundheitliche Dinge, sondern etwa auch um Finanzen und eine Vertretung vor den Behörden.

In der Patientenverfügung geht es um den Angehörigen und seinen Willen als Patient. Welche Behandlungen will er, welche nicht, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann? Zum Beispiel: Will er künstlich ernährt werden, wenn er schwer dement ist und im Krankenhaus liegt?

Eine Vorsorgevollmacht allein reicht oft nicht. Zum Beispiel bei einem medizinischen Notfall. Dann sind Sie als Stellvertreter in einer schwierigen Situation: Sie sollen eine Entscheidung für Ihren Angehörigen treffen – wissen aber vielleicht gar nicht, welche Behandlungen er möchte. Am besten haben Sie also beides – und besprechen bei der Abfassung, wie sich Ihr Angehöriger die Behandlung im Notfall vorstellt.

Mein Angehöriger hat keine Vorsorgedokumente und kann keine Entscheidungen mehr treffen. Was passiert jetzt?

Wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt, setzt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer ein. Das ist nicht automatisch jemand aus der Familie – es kann ein Angehöriger sein, aber auch eine fremde Person. Das Verfahren kostet Geld und dauert eine Weile. In der Zwischenzeit können Sie vieles nicht erledigen, etwa Behördengänge oder Bankgeschäfte. Für Entscheidungen in gesundheitlichen Fragen gilt seit 1. Januar 2023 ein Notvertretungsrecht für den Ehepartner.

Meine Tante ist Stellvertreterin meiner demenzkranken Mutter. Ich habe das Gefühl, dass sie nicht in ihrem Sinne handelt. Was jetzt?

Sprechen Sie erst einmal mit ihr! Wenn das keinen Erfolg hat, wenden Sie sich an das Betreuungsgericht und begründen Ihre Sorge schriftlich. Das Gericht kann einen Kontrollbetreuer einsetzen – bestätigen sich die Vorwürfe, kann er dem Stellvertreter seine Aufgabe wegnehmen. Dann gibt es ein Verfahren, in dem das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestimmt.

Ich will die Vollmacht abgeben. Geht das?

Ja. Sprechen Sie zunächst mit dem Angehörigen, der Sie als Bevollmächtigten eingesetzt hat. Bitten Sie ihn, die Vollmacht zurückzunehmen und eine andere Vertrauensperson zu bestimmen. Für den Fall, dass Ihr Angehöriger nicht mehr geschäftsfähig ist, sollten Sie dem Betreuungsgericht Bescheid geben. Sofern Ihr Angehöriger keine Betreuungsverfügung ausgestellt hat, setzt das Gericht dann einen gesetzlichen Betreuer ein. Sie können auch einzelne Bereiche abgeben, z.B. die Sorge um das Vermögen, wenn Ihnen das zu viel wird. Wenn Sie eine Vollmacht beim Notar erstellt haben, müssen Sie sie dort zurückgeben.

Was ist bei einer Betreuungsverfügung anders?

"Der Unterschied ist, dass es mehr Kontrolle gibt", sagt Rechtsanwalt Christian Au. Das Gericht schaut dem Stellvertreter, also Ihnen als Angehörigen, auf die Finger. Bei größeren Entscheidungen muss dieser Rechenschaft ablegen - zum Beispiel, wenn er die Wohnung auflösen oder größere Summen Geld ausgeben will. Bei einer Vorsorgevollmacht gibt es keine gerichtliche Kontrolle.

Fachliche Beratung:
Heidi Jobst, Fachanwältin für Medizinrecht, München
Rechtsanwalt Christian Au, Buxtehude

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