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Neue Regelung beim Entlastungsbetrag in der Corona-Pandemie

  • Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag vorübergehend flexibler einsetzbar. Es gibt durch die Corona-Krise Probleme bei Pflege, Betreuung oder im Haushalt? Dann können Sie mit dem Entlastungsbetrag Nachbarn oder Angehörige für ihre Hilfe bezahlen. Wichtig: Diese dürfen nicht im selben Haushalt leben. Stellen Sie einen formlosen Antrag an die Pflegekasse. Darin muss stehen, wann welche Hilfe erbracht wurde und Name und Anschrift der helfenden Person. Mit Rechnungen weisen Sie die Kosten nach. Es gibt ein Budget von 125 Euro im Monat. So steht es in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes.
  • In manchen Bundesländern (z.B. NRW) gelten auch für die höheren Pflegegrade flexiblere Regelungen: Dort lässt sich etwa in der Corona-Pandemie auch mit Nachbarschaftshelfern abrechnen, die keinen Qualifikationsnachweis haben.

Wer hat Anspruch darauf?

Wer einen Pflegegrad hat und zuhause versorgt wird, bekommt ein Budget von 125 Euro im Monat. Ob Pflegegrad 1 oder 5, ist egal. Den Betrag gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen wie z.B. Pflegegeld. Einen Antrag braucht es dafür nicht. Das Geld wird nicht bar ausbezahlt – es werden Kosten erstattet, wenn Sie Rechnungen vorlegen.

Was kann ich damit machen?

  • Betreuung für Ihren Angehörigen organisieren: Während Sie weg sind, kann ihm z.B. jemand vorlesen, gemeinsam kochen, mit ihm spazieren gehen oder einen Ausflug machen.
  • Hilfe im Haushalt organisieren: Mit dem Betrag können Sie jemanden dafür bezahlen, einzukaufen, zu putzen oder die Wäsche zu waschen.
  • Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege: Sie können die 125 Euro im Monat auch einsetzen, wenn Ihr Angehöriger zeitweise in einer Einrichtung betreut wird. Bei der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person den Tag in einer Einrichtung. Bei der Kurzzeitpflege ist Ihr Angehöriger tageweise in einer Pflegeeinrichtung. Für beide steht Ihnen ein eigenes Budget zu, aber Sie müssen einen Eigenanteil zahlen. Wenn Sie den Entlastungsbetrag dafür einsetzen, zahlen Sie weniger oder nichts.

Wichtig: Den Entlastungsbetrag können Sie nur bei Pflegegrad 1 auch für Waschen, Anziehen und Toilettengänge durch den Pflegedienst einsetzen – bei den höheren Pflegegraden nicht.

"Bei vielen pflegenden Eltern verfallen die Entlastungsleistungen, weil es zu wenig Anbieter gibt. Angebote gibt es manchmal über die Lebenshilfe, etwa den Familienunterstützenden oder Familienentlastenden Dienst."

Marion Mahnke, Pädagogin und Coach für pflegende Angehörige, Mutter einer Tochter mit Trisomie.

Wen kann ich dafür bezahlen?

  • Pflegedienste
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag: Dazu zählen z.B. Familiendienste, Alltagsbegleiter, Besuchsdienste, Diakonien oder ehrenamtliche Projekte. Pflegestützpunkte helfen mit einer Liste von anerkannten Anbietern weiter.
  • Privatpersonen mit Fortbildung: Auch der Nachbar oder die Freundin kann helfen. Aber die müssen dazu berechtigt, also eine anerkannte Betreuungsperson sein und sich fortgebildet haben. Fragen Sie am besten bei der Pflegekasse nach, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Achtung:

  • Sie können nicht jeden bezahlen. Es darf nicht einfach ein Bekannter oder der Putzdienst sein. Je nach Bundesland ist genau geregelt, mit wem man abrechnen darf: einem zertifizierten Pflegedienst, einem anerkannten Anbieter und/oder einer Privatperson, die eine Fortbildung besucht hat. Eine Liste von Anbietern bekommen Sie von der Pflegekasse. Brauchen Sie Hilfe im Haushalt, müssen Sie in vielen Fällen einen Pflegedienst anstellen – für ca. 30-35 Euro pro Stunde. Das sind dann nur drei, vier Stunden Entlastung im Monat. Oft ist es günstiger, eine Putzkraft privat zu bezahlen und den Entlastungsbetrag für etwas anderes einzusetzen.
  • Sie müssen die 125 Euro nicht jeden Monat aufbrauchen. Wenn Sie drei Monate keine Hilfe in Anspruch nehmen, haben Sie für den Monat darauf 500 Euro zur Verfügung. Wenn Sie in den Urlaub fahren, können Sie die Person in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung geben und die 500 Euro für den Eigenanteil nutzen – also für Unterkunft und Verpflegung.
  • Der Betrag verfällt. Wenn Sie ihn nicht verbrauchen, können Sie ihn noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres nutzen. Wenn Sie also aus dem Jahr 2018 noch Geld übrig haben, können Sie das bis zum 30. Juni 2019 nutzen.

Meine Erfahrung

Tanja Steiner, Pflegeberatung Compass

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So rechnen Sie ab

Pflegedienste können direkt mit den Kassen abrechnen. Dann haben Sie mit der Abrechnung nichts zu tun. Dafür müssen Sie ein Formular unterschreiben – eine Abtretungserklärung.

Wenn Sie mit Familiendiensten, Ehrenamtlichen oder Privatpersonen wie der Nachbarin zusammenarbeiten, lassen Sie sich Rechnungen ausstellen. Die schicken Sie im Nachhinein an die Pflegekasse und bekommen das Geld ausgezahlt. Sie können auch ein paar Monate lang Rechnungen sammeln. Wenn Sie noch nie einen Antrag auf Entlastungsbetrag gestellt haben, ist die erste Rechnung einfach ein Antrag. Machen Sie sich vor dem Versand an die Pflegeversicherung sicherheitshalber Kopien davon.

Reichen Ihnen die 125 Euro nicht aus?

In manchen Fällen ist es günstig, auf einen Teil der Hilfe durch den ambulanten Pflegedienst zu verzichten und das Budget in die Entlastungsleistung zu stecken. Das heißt: Sie brauchen andere Hilfen im Alltag vielleicht dringender als den Pflegedienst. Bis zu 40 Prozent von dem Geld, das für die Erstattung der Kosten des Pflegedienstes vorgesehen ist, können Sie für den Entlastungsbetrag nutzen. Ist das in Ihrem Fall sinnvoll? Fragen Sie am besten einen Pflegeberater, der Ihnen auch dabei hilft, bei der Pflegekasse einen Antrag dafür zu stellen.

Fachliche Beratung:
Tina Land, Compass Pflegeberatung