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Man merkt ihr an, wie sehr sie das mitnimmt. Eigentlich ist Gisela Hausmann (Name von der Redaktion geändert) eine redegewandte Frau. Wenn sie aber über das Erlebte spricht, fehlen ihr oft die Worte. "Ich habe eine wahnsinnige Wut", sagt sie.

Im Sommer 2019 wurde für sie und ihren pflegebedürftigen Mann eine Betreuung angeordnet. Frau Hausmanns Angelegenheiten waren nun die eines gesetzlichen Vertreters. Doch der Berufsbetreuer habe sich kaum gekümmert und sich despektierlich verhalten, wirft sie ihm vor.

Nachlässige Betreuer

"Das sieht ja ganz manierlich aus", habe er etwa in ihrer Wohnung gesagt und ohne Erlaubnis den Kühlschrank geöffnet, um den Inhalt zu überprüfen. Ihr zufolge wurden Briefe weggeworfen. Ihr späterer Betreuer, der anonym bleiben möchte, bestätigt, dass aus seiner Sicht nachlässig gehandelt wurde. So wurde eine Rechnung eines Pflegeheims über 12 .000 Euro nicht beglichen.

Der Betreuer bezahlte sogar einen Dritten aus dem Geld des Paares, der Teile seiner eigenen Aufgaben übernahm – und rechnete selbst den Höchststundensatz ab. "Das ist rechtswidrig", so der neue Betreuer. Der frühere Zuständige möchte keine Stellung nehmen, auch das Gericht kommentiert das Verfahren nicht.

1,3 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Betreuer.

Quelle: Bundesverband der Berufsbetreuer

Ob ein rüder Umgangston, mangelnder Kontakt oder der Verdacht, dass der Betreuer Vermögen unterschlägt: Es steht häufig viel auf dem Spiel, wenn es Ärger mit dem gesetzlichen Stellvertreter gibt. Geschätzt um die 16 .000 Berufsbetreuer gibt es in Deutschland.

Wenn es einfach zu viel wird

Ein Gericht ordnet die Rechtsvertretung an, wenn sich jemand wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst um persönliche Dinge kümmern kann. Die Familie darf nicht einfach diese Aufgaben übernehmen, wenn keine Vollmacht für sie vorliegt. "Dann wird meist ein Betreuer durch das Amtsgericht bestellt", erklärt Dorothee Czennia, Referentin für Sozialpolitik beim Sozialverband VdK Deutschland.

Das können ehrenamtliche Unterstützer sein, aber in fast der Hälfte aller Betreuungen übernehmen professionelle Helfer diese Aufgabe. Auch wenn die Betreuten das oft anders sehen: In vielen Fällen braucht es eine rechtliche Betreuung. "Die Zahl der Betreuungen steigt sogar", sagt Czennia.

16 100 Berufsbetreuer unterstützen bundesweit Klienten in rechtlichen Fragen.
Quelle: Bundesverband der Berufsbetreuer

So nehme die Zahl der Menschen mit Demenz, Suchtproblemen oder psychischen Leiden zu, um die sich keine Angehörigen kümmern. Gleichzeitig gestalte sich der Alltag immer komplexer: "Ob Behördengänge oder Verträge, viele überfordert das", beschreibt die Sozialexpertin vom VdK.

Falsche Vorstellungen: Betreuer pflegen nicht

Trotzdem entsteht bei vielen der Eindruck, ihre Betreuer würden sich nicht gut kümmern. Zum Beispiel im Fall von Helmut Müller (Name von der Redaktion geändert). Nach einem Routineeingriff stürzte der 82-Jährige aus dem Krankenbett, brach sich die Hüfte und blieb fünf Wochen im Krankenhaus. Am Ende war Müller ein anderer Mensch, lag apathisch im Bett.

Der Sozialdienst der Klinik veranlasste beim Amtsgericht eine Betreuung. Müller hatte keine Angehörigen. Nachbarn hatten sich in den Jahren zuvor um ihn gekümmert – und waren erstaunt, als eines Tages eine fremde Frau aus Müllers Wohnung trat: die Betreuerin. "Wir wussten davon nichts", erzählt Nachbar Martin Schuster*. "Wir hätten uns gewünscht, dass die Betreuerin mit uns Kontakt aufgenommen hätte. Schließlich standen wir Herrn Müller nahe und kannten seine Wünsche." Wie sollte die Betreuerin arbeiten, ohne zu wissen, was für ein Mensch er eigentlich ist?

1/3 der Berufsbetreuer tauschen sich mit Kollegen über ihre Fälle aus.
Quelle: "Qualität in der rechtlichen Betreuung", ISG 2017

"Viele haben falsche Vorstellungen, was ein Berufsbetreuer macht", glaubt Harald Freter vom Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB). Er muss weder pflegen noch den Einkauf machen. Er ist nur verpflichtet, bestimmte Angelegenheiten zu organisieren, etwa Bankgeschäfte abwickeln, Haushalte auflösen oder einen Pflegedienst organisieren.

Er muss seine Klienten zwar regelmäßig kontaktieren. "Er muss aber Dritten, etwa Angehörigen, keine Auskünfte über Kontostände, Gespräche mit Ärzten oder Haushaltsauflösung geben", so Freter. Konflikte ließen sich großenteils klären: "Die meisten Kollegen arbeiten verantwortungsvoll. Es gibt aber auch einige schwarze Schafe in der Branche."

Den Betreuer wechseln

Solche Problemfälle landen auf dem Schreibtisch von Prof. Volker Thieler. Der Jurist aus Gräfelfing bei München ist auf Betreuungsrecht spezialisiert und erhält täglich viele Beschwerdebriefe von Menschen, die sich vom Vertreter schlecht behandelt fühlen – und oft hilflos ausgeliefert. Betreuer seien häufig mit viel Macht ausgestattet. "Da kann jemand seinen Einfluss zum eigenen Vorteil ausnutzen", so der Jurist Thieler.

1/4 seiner Arbeitszeit wendet der Berufsbetreuer für den Kontakt mit seinem Klienten auf.
Quelle: "Qualität in der rechtlichen Betreuung", ISG 2017

So abhängig wie gedacht sind die Betreuten aber oft nicht. Sie können sich an die Beschwerdestelle des BdB wenden. Auch können sie den Betreuer wechseln, wenn die Zusammenarbeit nicht klappt. Den Antrag muss der Betreute oder ein Angehöriger beim zuständigen Amtsgericht stellen. "Ist er fundiert zu begründen, ist der Wechsel möglich", so Thieler.
Auch ohne konkreten Anlass – etwa, wenn das Vertrauensverhältnis nicht stimmt – muss das Gericht immer einen Wechsel prüfen. Zeugen wie Nachbarn oder Pflegekräfte oder der Nachweis von Mahnungen wegen nicht bezahlter Rechnungen können Beschwerden untermauern. "Fordert jemand aber ständig neue Betreuer an, wird der Richter hellhörig", gibt der Rechtsanwalt zu bedenken. Sein weiterer Tipp, um eine gute Zusammenarbeit zu erreichen: "Dem Gericht eine gleich geeignete Person vorschlagen, die sich als Betreuer zur Verfügung stellen würde."

EIn Berufsstand in der Kritik

Kenner der Branche sehen Probleme im System des Betreuungswesens. So fordert Czennia vom VdK "mehr vorgelagerte Hilfen, um eine Betreuung zu vermeiden". Auch mehr niedrigschwellige Beratung sei nötig, "damit sich Laien besser über das Thema Betreuung informieren können".

Eine weitere Kritik der Fachleute: Es gibt keine Obergrenze, wie viele Menschen jemand betreuen darf. Andere finden die finanzielle Vergütung von Berufsbetreuern problematisch. "Sie erhalten eine Pauschale für jeden Fall. Nicht für die Stunden, die sie sich tatsächlich kümmern", erklärt Thieler.

4,1 Stunden verbringen Berufsbetreuer pro Monat mit einer Betreuung

Harald Freter moniert zudem, dass Berufsbetreuer keine spezielle Qualifizierung brauchen: "Es reicht derzeit, wenn das Gericht die Person mit der Aufgabe betraut und fachlich sowie charakterlich für geeignet hält." Dazu genügt meist ein polizeiliches Führungszeugnis, bevorzugt bestellt das Gericht Juristen, Sozialpädagogen, kaufmännische Experten oder Mitarbeiter aus der Gesundheitsbranche. Derzeit diskutieren Experten ein Reformgesetz, das Mankos beseitigen soll.

Bei Frau Hausmann hat sich alles zum Besseren gewendet. Der Sohn einer Nachbarin, selbst Jurist, hat ehrenamtlich die Betreuung übernommen. Er kennt Hausmann seit seiner Kindheit. "Das ist ein Mann, mit dem man reden kann", sagt sie. Auch wenn sie hofft, dass die Betreuung ganz aufgehoben wird – und sie sich irgendwann wieder allein um ihre Angelegenheiten kümmern kann.

Tipps für Angehörige

• Angehörige können nur Einfluss nehmen, wenn sie beim Gericht einen Antrag auf förmliche Beteiligung an dem Betreuungsverfahren stellen. Bei positivem Bescheid sind sie automatisch Teil des Verfahrens. Sie müssen dann gehört werden, können Widerspruch einlegen und beim Anhörungstermin gegen die Betreuung kämpfen.
• Das Amtsgericht darf nicht einfach einen fremden Betreuer vorziehen, wenn sich ein Angehöriger als Betreuer zur Verfügung stellen würde. Hier hat der Wunsch der zu betreuenden Person Priorität, ihn muss das Gericht berücksichtigen.
• Um Beschwerden beim Betreuungsgericht Nachdruck zu verleihen: mit der Klage immer wieder neu ans Gericht wenden.
• Rechtzeitig in Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung festlegen, wen man sich im Notfall als Stellvertreter oder Betreuer wünscht.