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Sie sehen nach Idylle aus, können aber zur Gefahr werden: Seen und Flüsse. Gerade hier ertrinken die meisten Menschen, denn diese Gewässer sind oft unbewacht. Laut einer Statistik der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft ertranken 2022 in Deutschland mindestens 355 Menschen, 114 davon waren älter als 60 Jahre, 46 hingegen jünger als 20 Jahre. Häufig sind Ältere geübte Schwimmer – und das schon seit Jahrzehnten. Jedoch geht ihnen oft schnell die Kraft aus, auch Herz- und Kreislaufversagen können gefährlich werden. Viele Todesfälle - egal in welcher Altersgruppe - ließen sich aber vermeiden, wenn man Vorsichtsmaßnahmen ergreift, erklärt Achim Wiese, Vorstand der DLRG Wandsbeck und ehemaliger Rettungsschwimmer.

Nicht mit vollem Bauch in den See

Die DLRG empfiehlt, langsam ins Wasser zu gehen. So gewöhnt sich der Kreislauf an den Temperaturunterschied. Auch sollte man nicht mit zu vollem oder zu leerem Bauch baden gehen: Ist der Bauch voll, steckt der Körper seine ganze Energie in die Verdauung und dämpft das Herz-Kreislauf-System. Die Bewegung im Wasser fällt schwerer. Ist der Magen leer, hat der Körper nicht genug Energie zum Schwimmen. „Gerade bei Menschen mit Diabetes kann es durch Unterzuckerung zu Orientierungslosigkeit kommen. Das kann im schlimmsten Fall lebensgefährlich werden“, so Achim Wiese.

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Nur dort baden gehen, wo andere sind

Oft hört man Tipps, wie zum Beispiel nicht alleine baden zu gehen. Doch was, wenn man keinen Begleiter hat? Wiese empfiehlt, sich eine Stelle zu suchen, an der schon Menschen im Wasser sind. „Denn sollte ich in Not geraten, sind Menschen da, die meine Hilferufe hören können. Wir stellen immer wieder fest, dass die Menschen, die ertrinken – gerade im Binnenland –, häufig irgendwo alleine baden gewesen sind.“

Parallel zum Ufer schwimmen

Besonders ältere Menschen und Kinder überschätzen häufig ihre eigene Kraft und Leistungsfähigkeit. Daher rät der Experte, nicht Richtung Seemitte zu schwimmen, sondern in der Nähe des Ufers zu bleiben. „Am Ufer entlang kann ich meistens kilometerweit schwimmen und ich habe die Gewissheit, dass wenn ich nicht mehr kann, das Ufer relativ nah ist. In der Mitte des Sees oder draußen auf dem Meer ist die Situation anders.“

Was, wenn mir beim Schwimmen die Kraft ausgeht?

Wenn man im Wasser in Gefahr gerät, ist die wichtigste Regel: Ruhe bewahren! „Schauen Sie, ob Sie sich irgendwie bemerkbar machen können. Gibt es einen Segler, ein Boot oder einen Schwimmer in der Nähe?“, rät Wiese. „Wichtig ist auch, sich in die Rückenlage zu drehen, denn so ist es einfacher, sich über Wasser zu halten als auf dem Bauch. Außerdem fällt auf dem Rücken das Atmen leichter.“

Was tun bei einem gesundheitlichen Notfall der Begleitung?

Selber ruhig bleiben, um Hilfe rufen und gut zureden und beruhigen. „Denn es besteht die Gefahr, dass der andere in Panik gerät und sich an der Begleitperson festklammert. Im schlimmsten Fall geraten beide in Not“, so Wiese. Der ehemalige Rettungsschwimmer empfiehlt auch hier die Rückenlage und zu versuchen, den Kopf des anderen über Wasser zu halten, bis Hilfe kommt.

Schwimmhilfen sind empfehlenswert

Schwimmnudeln hält Achim Wiese für sehr sinnvoll, da sie tatsächlich das Gewicht eines Menschen tragen: „Ich hänge die Arme darüber und paddele entspannt.“ Auch Schwimmbretter, an denen man sich festhalten kann, sind eine gute Alternative. „Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Schwimmhilfe eine CE-Kennzeichnung hat. Das bedeutet, dass diese geprüft und sicher ist“, so Wiese. Von aufblasbaren Gummitieren oder Matratzen als Schwimmhilfen rät die DLRG dagegen ab.

Was muss ich beim Schnorcheln beachten?

Möchte man die Unterwasserwelt beim Schnorcheln besser erkunden, sollte man auf einige Dinge besonders achten. Zum Einen ist es wichtig, die richtige und geprüfte Ausrüstung zu benutzen. Seit einigen Jahren sieht man immer häufiger neben der klassischen Taucherbrille mit Schnorchel sogenannte Vollgesichtsmasken. Diese Masken werden über das komplette Gesicht gestülpt und mit mehreren Haltebändern am Hinterkopf befestigt, der Schnorchel befindet sich ganz oben und ist fest verbaut.

Die Masken können aber Nachteile haben: Nur bei einigen Modellen, die im Internet erhältlich sind, findet sich ein Hinweis darauf, dass Ein- und Ausatemluft getrennte Wege gehen. Darauf sollte man achten. Denn ist das nicht der Fall, vermischt sich die ausgeatmete Luft mit der Frischluft und der Kohlendioxidgehalt in der Maske erhöht sich. Das kann zu Schwindel führen, man verliert die Orientierung und im schlimmsten Falle das Bewusstsein. Bei ersten Anzeichen für Unwohlsein beim Schnorcheln sollte man daher immer das Wasser verlassen.

Kinder bemerken solche Veränderungen aber eher zu spät, daher sollten sie grundsätzlich – auch wenn sie bereits schwimmen können – nie alleine schnorcheln.

Auch ist es besonders wichtig, bei den Vollgesichtsmasken auf die passende Größe zu achten. Ist die Maske zu groß, kann nicht nur Wasser an der Seite eintreten und das Schnorchel-Vergnügen stören, der sogenannte Totraum vergrößert sich dann ebenfalls.

Als Totraum wird die Luftmenge bezeichnet, die man hin- und heratmen muss, damit überhaupt frische Luft über den Schnorchel in die Maske gelangt. Bei einer Vollgesichtsmaske ist der Totraum deutlich größer, als bei schlauchartigen, normalen Schnorcheln. Ist dann die Maske zu groß für Trägerin oder Träger, können die Lungen nicht genug Frischluft in die Maske saugen. Die DLRG betont: „Kinder sind in diesem Fall deutlich gefährdeter, da ihre Lungen kleiner und die Atemmuskulatur noch nicht ausreichend ausgeprägt sind, um auf solche Veränderungen adäquat reagieren zu können.“

Grundsätzlich rät Matthias Stoll, Bereichsleiter Ausbildung und Prävention in der DLRG Bundesgeschäftsstelle beim Schnorcheln von Vollgesichtsmasken für Erwachsene und Kinder ab: „Wir empfehlen grundsätzlich, auf den Einsatz einer Vollgesichtsmaske zu verzichten. Ein zentraler Aspekt ist, dass es viel länger dauert, die Maske abzusetzen – vor allem wenn man in Panik gerät. Einen Schnorchel zieht man schnell aus dem Mund, die Maske muss ich umständlich abziehen.“

Und auch zum Schnorcheln und Tauchen sollte man nie alleine gehen. „Wir empfehlen Schnorcheln immer zu zweit – im sogenannten Buddysystem. So kann man sich gegenseitig helfen, wenn es nötig ist.“ so Stoll. Kinder sollten frühestens mit zum Schnorcheln, wenn sie das Schwimmabzeichen in Bronze besitzen. „Am besten, man übt zusammen in ruhiger Umgebung „auf dem Trockenen“ Auf- und Absetzen von Maske und Schnorchel. So kann man sie gut auf das gemeinsame Schnorcheln vorbereiten und dann sicher schöne Erlebnisse im und unter Wasser genießen“, erklärt der Experte.

Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft bietet eine kostenlose App mit Informationen zu sicheren Badeorten an – für Android oder Apple.

Nicht in Flüssen baden!

„Senioren sollten nicht in Flüssen schwimmen“, sagt Achim Wiese, „es sei denn, ein Strandabschnitt des Flusses ist offiziell als Badestelle ausgegeben und beaufsichtigt.“ Denn die Strömung in Flüssen ist unterschiedlich stark und verändert sich häufig. Dazu kommt noch die Schifffahrt. „Durch vorbeifahrende Schiffe entwickelt sich ein Sog, der den Schwimmer in Richtung Flussmitte zieht – genau dahin, wo die Strömung am stärksten ist.“

Welche Badeorte sind bewacht?

In der DLRG-Info-App oder auf der Internetseite der DLRG findet man aktuelle Informationen zu den gesicherten Badezonen an den Küsten und Wasserrettungsstationen in ganz Deutschland. Jedoch beteiligen sich nicht alle örtlichen Vereine daran. Findet man bei der DLRG keine Information, empfiehlt Achim Wiese den Anruf beim lokalen Ordnungsamt. „Diese geben die Seen frei für den Badebetrieb.“ Alternativ kann man ortskundige Menschen fragen, ob es in dem Gewässer gefährliche Stellen gibt, an denen man nicht baden sollte – zum Beispiel Strömung oder Schlingpflanzen.


Quellen:

  • Deutscher Schwimm-Verband e.V.: Baderegeln, Verhaltensregeln und Hinweise für das Schwimmen. Online: https://www.dsv.de/... (Abgerufen am 12.07.2023)
  • DLRG e.V.: Statistik Ertrinken, 2022: mindestens 355 Menschen in Deutschland ertrunken . Online: https://www.dlrg.de/... (Abgerufen am 12.07.2023)