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Podest, Längsgefälle? Rollstuhlfahrer oder deren Angehörige, die ihre Wohnung mithilfe einer Rampe barrierefreier gestalten möchten, sehen sich plötzlich mit Fachbegriffen und Berechnungen konfrontiert. Zum Glück gibt es professionellen Beistand.

Vor Umbaumaßnahmen Vor-Ort-Beratung nutzen

Ihn zu nutzen, rät die Architektin Angelika Russ von der Münchner Fachstelle Wohnberatung in Bayern. Wohin soll die Rampe, welche Höhe muss sie überwinden? Wer wird sie künftig benutzen? Schiebt der Rollstuhlfahrer selbst, oder wird er von einer kräftigen oder einer schwächeren Person geschoben? "Zu beachten ist auch die gesamte Situation am Eingang, etwa die Handhabung der Haustür", weiß Russ.

Ob Profilrampe hinauf zur Eingangstür oder dreigeteilte Rampe hinaus auf die Terrasse: Kundige Mitarbeiter einer Wohnberatungsstelle können oft schon auf den ersten Blick einschätzen, ob und welche Lösung sich eignet, und bieten daher eine kostenlose Besichtigung zu Haus an. Bestellt werden kann die Rampe über das Sanitätsfachgeschäft, dessen Mitarbeiter ebenso beratend vor Ort tätig werden. Die Krankenkasse kann darüber informieren, an welches man sich wenden kann.

Platzbedarf der Rampe oft unterschätzt

Stephan Förster, Orthopädietechnikmeister aus Frankfurt am Main, ist es am liebsten, wenn Kunden rechtzeitig vorher telefonisch in seinem Geschäft einen Beratungstermin vereinbaren. "Am häufigsten unterschätzt wird der tatsächliche Platzbedarf einer Rampe", weiß Förster. "Rampen sollten eine Steigung von sechs Prozent nicht überschreiten. Nur dann sind sie problemlos befahrbar", nennt der Experte eine gesetzlich vorgeschriebene Regel.

Ein Beispiel: Will man zwei Stufen mit insgesamt 36 Zentimetern Höhe überwinden, erfordert das nach DIN-Norm eine Rampenlänge von sechs Metern. Doch wie geht es nach einer Besichtigung weiter? "Eignen sich Schwellen oder Stufen für eine Rampe, messe ich alles Nötige aus und übermittle diese Angaben an  einen Hersteller", beschreibt Förster den Ablauf. "Dieser schickt mir einen Kostenvoranschlag zu, den ich der Krankenkasse zukommen lasse."

Kasse zahlt unter Umständen die Rampe

Der Kunde selbst müsse nicht weiter tätig werden. Der wohl wichtigste Punkt für den Antragsteller: Wer übernimmt die Kosten? "Bei Rampen für Rollstuhlfahrer, die das Verlassen der eigenen Wohnung ermöglichen, gilt das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, die Kosten werden in der Regel von der Kasse übernommen", gibt Michael Bernatek vom AOK-Bundesverband eine Einschätzung. Für die Verbesserung des Wohnumfelds durch den Einbau von Rampen kann die Pflegekasse 4000 Euro bewilligen.

Welcher Kostenträger zuständig ist, werde zwischen der Kranken- und der Pflegeversicherung direkt geklärt. Wohnungsmieter müssten vor einem Rampeneinbau erst mit dem Vermieter, Wohnungsbesitzer mit der Hausverwaltung und den übrigen Eigentümern sprechen. Mitunter gebe es baurechtliche Vorgaben zu beachten. 

Gut informieren

Künftig besser über die Terrasse ins Haus gelangen? "Barrierefrei wohnen ist oft mehr als das Überwinden einzelner Türschwellen", betont Architektin Russ. Mitunter seien Umbaumaßnahmen oder gänzlich andere Lösungen wie eine Treppenraupe, eine Treppensteighilfe oder ein Hublift geeigneter. Gute Gründe, sich umfassend zu informieren.