Was genau muss der Pflegedienst leisten? Mit dieser Frage sollte Ihre Suche nach einem ambulanten Pflegedienst beginnen. Überlegen Sie genau, wobei Sie oder der Angehörige Hilfe benötigen. Möglich ist:
Für den Pflegedienst ist es wichtig zu wissen, welchen Pflegegrad der Angehörige hat. Falls Sie plötzlich durch einen Unfall oder eine Krankheit auf Hilfe angewiesen sind, können Sie parallel zur Pflegedienst-Suche schon einen Pflegegrad beantragen. In der Regel dauert es fünf Wochen, bis der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bei Ihnen war und die Pflegekasse Ihnen daraufhin einen Pflegegrad zuweist (Bei privat Versicherten kommt die Firma MEDICPROOF). Hier finden Sie weitere Infos für den MDK-Besuch.
Meist muss die Pflege schnell organisiert werden. Trotzdem sollten Sie sich die Zeit nehmen, mehrere Anbieter zu vergleichen. Lassen Sie sich also zuerst von Ihrer Pflegekasse eine Liste mit allen zugelassenen Anbietern in Ihrer Region geben, darauf hat der Versicherte einen gesetzlichen Anspruch. Fragen Sie auch bei Bekannten oder Ihrem Hausarzt nach Empfehlungen. Zusätzlich können Sie sich im Internet auf den Webseiten der Pflegedienste ein erstes Bild der Unternehmen machen.
Haben Sie mindestens zwei Pflegedienste in die engere Auswahl gefasst, können Sie diese kontaktieren und einen unverbindlichen Beratungstermin ausmachen. Der Mitarbeiter des Pflegedienstes sollte zu Ihnen nach Hause kommen und sich Zeit für all Ihre Fragen nehmen. Schreiben Sie sich am besten vorab eine Liste.
Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen, wenn alle Fragen geklärt und die Aufgaben des Pflegedienstes abgesprochen sind. Dieser wird die Basis für Ihren Vertrag und sollte ganz genau auflisten, welche Leistungen das Unternehmen Ihnen bietet und wie viel die einzelnen Punkte kosten. Dort muss auch aufgelistet sein, welcher Anteil der Kosten von Ihrer Pflegekasse bezahlt wird und was Sie eventuell noch zuzahlen müssen.
Bevor Sie den Pflegevertrag unterschreiben, sollten Sie aber auch diesen nochmal genau durchlesen.
"Wenn Sie als Angehöriger Auskunft über die Abrechnung des Pflegedienstes haben möchten, sollten Sie eine Vollmacht besitzen. Sonst kann es sein, dass Sie aus Datenschutzgründen nichts erfahren."
Meist ist der erste Beratungstermin mit dem Pflegedienst-Mitarbeiter kostenlos. Schließen Sie einen Vertrag mit diesem Unternehmen ab, berechnet es das Gespräch aber doch und stellt es Ihrer Pflegekasse in Rechnung. Für Sie hat das keine Nachteile. Klären Sie dennoch vorher ab, ob das Gespräch für Sie kostenlos ist oder nicht – es gibt Anbieter, die Ihnen persönlich die Zeit in Rechnung stellen, wenn Sie danach keinen Vertrag mit Ihnen abschließen.
Trotz aller Kriterien: Achten Sie bei der Auswahl des Pflegedienstes auch auf Ihr Bauchgefühl. Auch die einzelnen Pflegekräfte, die dann Sie selbst oder Ihren Angehörigen pflegen, sollten Ihnen zumindest sympathisch sein. Gerade Körperpflege ist eine sehr intime Angelegenheit, bei der Sie sich wohlfühlen sollen. Sind Sie mit der Dienstleistung nicht zufrieden, können Sie sich beschweren oder auch den Anbieter wieder wechseln.
Ein Pflegeeinsatz sollte so früh wie möglich abgesagt werden, damit die Tour umgeplant werden kann. Schauen Sie in Ihren Pflegevertrag, welche Frist der Dienstleiter angegeben hat. Wollen Sie auch in Zukunft auf den Pflegedienst verzichten, gilt die vertraglich abgemachte Kündigungsfrist. Während der Zeit im Krankenhaus sollte der Vertrag ruhen.
Das kommt ganz auf die personelle Besetzung des Pflegedienstes an. Aufgrund dessen, dass ein Notstand an Pflegepersonal besteht und auch eine große Fluktuation, ist es sicherlich schwierig, immer dieselbe Pflegekraft zu einem Pflegebedürftigen zu schicken, außerdem hängen die Einsatzpläne auch noch von Urlaub oder Krankheit ab.
Der Vorteil ist, dass der bürokratische Aufwand für die Betroffenen sehr stark reduziert wird. Allerdings kann der Betroffene den Überblick über seine Leistungsansprüche so verlieren. Denn er kann Abtretungserklärungen für verschieden Leistungen unterschreiben. Oft behält er nicht, ob und welche er bereits unterschrieben hat und wie viel über diese Abtretungserklärung schon abgerechnet wurde. Es kann daher auch zu doppelter Inanspruchnahme kommen: Wenn zum Beispiel Entlastungsleistungen von einem Betreuungsdienst abgerechnet werden und dann der Pflegedienst ebenfalls darüber abrechnen will, ist der Topf schon leer. Im Zweifel muss der Pflegebedürftige dann selbst für die geleistete Arbeit des Pflegedienstes zahlen.
Auch bei einer Abtretungserklärung hat der Pflegebedürftige einen Anspruch darauf, die Abrechnung zu erhalten. Das ist schon alleine deswegen erforderlich, weil der Betroffene andernfalls keinerlei Überblick über bereits bestehende, bzw. bereits abgerechnete, Ansprüche hat. Meist sind es die Angehörigen, die die Rechnungen überprüfen. Sie können dann Unstimmigkeiten zwischen Abrechnung und tatsächlicher Pflege feststellen und mit dem Pflegedienst besprechen.
Eine Beschwerde kann zum Beispiel dazu führen, dass eine Kündigung vorgenommen wird, mit der Begründung: Das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet. Eine Begründung muss allerdings nur bei einer fristlosen Kündigung gegeben werden. Bei einer fristgemäßen Kündigung ist das nicht erforderlich. Der Grund für eine Kündigung seitens des Pflegedienstes kann theoretisch auch schwierige Pflege oder ein Wohnort sein, der nicht auf der Strecke liegt.
Im SGB XI ist geregelt: Der Pflegevertrag kann von dem Pflegebedürftigen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Sie können also immer kündigen, wenn Sie sich nicht mehr wohl fühlen. Sollte kein schriftlicher Vertrag vorliegen, ist ein Telefonanruf im Grunde ausreichend. Allerdings ist dann der Nachweis, dass die Kündigung erfolgt ist, nicht möglich. Sollte ein schriftlicher Vertrag vorliegen, so ist hier vielleicht gereglt, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Lassen Sie sich in jedem Falle die Kündigung schriftlich bestätigen. Dann sind Sie sicher, dass der Vertrag beendet ist.
Fachliche Beratung:
Verena Querling, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen