Bei der Kurzzeitpflege wird der pflegebedürftige Mensch eine Zeit lang in einem Pflegeheim betreut. Das kann etwa notwendig sein, wenn Sie als Pflegeperson selbst im Krankenhaus oder in der Reha sind oder gerade Urlaub machen. Es kann auch eine Zwischenlösung sein, wenn die pflegebedürftige Person aus dem Krankenhaus entlassen wurde und das Zuhause erst noch barrierefrei umgebaut werden muss.
Warum Sie die Kurzzeitpflege nutzen möchten, ist egal – Sie müssen keinen Grund angeben. Die meisten nutzen die Kurzzeitpflege für einen Aufenthalt von zwei, drei Wochen. Dafür fallen Kosten an. Einen Teil zahlt die Pflegekasse, einen Teil müssen Sie selbst zahlen.
Ihr Angehöriger muss mindestens Pflegegrad 2 haben oder einen Anspruch auf Übergangspflege. Das heißt, dass er z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt auf Hilfe angewiesen ist und sich zuhause keiner um ihn kümmern kann.
Seit sieben Jahren pflege ich meinen Vater. Unsere Familie versucht schon, ihn überall einzubinden - aber zum Schifahren oder Wandern kann ich ihn nicht mitnehmen. Die Kurzzeitpflege ist da eine gute Möglichkeit. Das Gefühl des Abschiebens hat man nur bei schlechten Einrichtungen – manchmal hat das auch für die pflegebedürftige Person einen Urlaubscharakter! Leider gibt es viel zu wenige Plätze. Ich würde mir wünschen, dass Kurzzeitpflege einen höheren Stellenwert hätte.
Stellen Sie einen Antrag auf Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen. Manche Kassen handhaben das unbürokratisch – dann können Sie einfach telefonisch Bescheid geben, dass Ihre Mutter ab übermorgen zehn Tage in einer Einrichtung bleibt. Erkundigen Sie sich, wie das bei Ihrer Kasse abläuft!
Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Einrichtungen es in der Nähe gibt. Bei der Pflegekasse bekommen Sie Listen mit Anbietern, auch eine Online-Suche kann weiterhelfen (z.B. bei "Pflegelotse", "Pflegeberatung" oder "Pflegenavigator"). Auch städtische Beratungsstellen oder Pflegestützpunkte können unterstützen. Fangen Sie so früh wie möglich an, die Liste mit Einrichtungen durchzutelefonieren. Die meisten Heime sind über viele Monate hinweg ausgebucht.
Wichtig: Damit die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt, muss die Pflegeeinrichtung von der Kasse anerkannt sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie beim Heim nach: "Haben Sie einen Versorgungsvertrag?"
Wenn die pflegebedürftige Person gerade aus dem Krankenhaus kommt: Sprechen Sie mit dem Kliniksozialdienst. Die Krankenhäuser müssen dafür sorgen, dass die Person auch nach dem Krankenhaus-Aufenthalt versorgt ist. Wenn jemand noch nicht zuhause betreut werden kann, müssen sie Ihnen bei der Suche nach Kurzzeitpflege-Plätzen helfen.
Mein Mann ist 15 Jahre lang in die Kurzzeitpflege gegangen. Ich fragte etwa ein halbes Jahr im Voraus bei der Einrichtung um einen freien Platz habe. Sobald ich die Bestätigung hatte, kümmerte ich mich um den Urlaub – nicht umgekehrt! Dann beantragte ich die Kurzzeitpflege bei der Kasse mit einem Formular. Die Einrichtung rechnete die Pflegekosten direkt mit der Kasse ab. Es gab aber noch einen Eigenanteil, die "Hotelkosten". Für zwei Tage zahlte ich da etwa 70 Euro. Ich bezahlte das erst selbst und reichte die Rechnung danach bei der Kasse ein: Man kann sich das Geld nämlich über den Entlastungsbetrag zurückholen, das sind 125 Euro im Monat.
Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, kann das Heim selbst mit der Kasse abrechnen. Der Vorteil: Sie haben weniger mit der Bürokratie zu tun. Wenn Sie das möchten, kann das Heim etwa Ihren Eigenanteil mit dem Entlastungsbetrag verrechnen. Der Nachteil: Sie wissen nicht, was abgerechnet wurde. Erkundigen Sie sich also auf jeden Fall bei der Pflegekasse, wie viel des Budgets verbraucht wurde und was noch übrig ist.
Sie können einen anderen Budget-Topf dazu nehmen, wenn der nicht schon aufgebraucht wurde: die Verhinderungspflege. Alles, was davon noch übrig ist, lässt sich für die Kurzzeitpflege einsetzen.
Für Kurzzeitpflege gibt es 1.612 Euro, für die Verhinderungspflege noch mal 1.612 Euro. Wenn Sie die Verhinderungspflege also nicht nutzen, haben Sie insgesamt 3.224 Euro im Jahr für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Statt bis zu vier Wochen können Sie Ihren Angehörigen dann bis zu acht Wochen in einem Heim versorgen lassen.
Sprechen Sie Ihre Pflegekasse und auch das Heim darauf an. Bei manchen Kassen muss das beantragt werden – andere machen das automatisch, wenn der Kurzzeitpflege-Topf leer ist und aufgestockt werden muss.
Es war wirklich ein kleiner Umzug! Ich packte die Medikamente meines Mannes ein, seinen Medikamentenplan und ein Attest des Hausarztes, dass er keine ansteckenden Krankheiten hatte. Meistens blieb ich noch einen Tag da und verabschiedete mich dann in den Urlaub. Ich konnte dort wirklich komplett abschalten und rief auch nicht an. Ich wusste: Wenn etwas sein sollte, meldet sich das Heim. In der Zwischenzeit besuchte meine Tochter meinen Mann, ging mit ihm spazieren oder ein Eis essen.
Leider gibt es viel zu wenige Kurzzeitplätze. Gerade für akute Situationen und kurze Zeiträume ist es schwer, einen Platz zu finden: Für viele Heime lohnt es sich wegen der Bürokratie nur, wenn ein Mensch mehrere Wochen bleibt. Besonders schwierig ist es in den Urlaubszeiten, also im Sommer und in den Winterferien. Auch für junge Erwachsene mit einer Behinderung ist es oft schwierig, einen Platz in einer passenden Einrichtung zu finden.
Gisela Maubach, pflegt ihren Sohn, der eine Behinderung hat: "Nicht für jeden kommt die Kurzzeitpflege in Frage: Bei meinem Sohn würde das nicht klappen. Er ist Autist und lässt sich nicht von Fremden versorgen, sondern nur von Menschen, die er kennt und denen er vertraut."
Sie wohnen in NRW? Eine neue App namens "Heimfinder NRW" hilft tagesaktuell dabei, Kurzzeitplätze in der Region zu finden.
Auch in wenigen anderen Regionen gibt es solche Online-Plattformen: Ein Modellprojekt aus Baden-Württemberg aktualisiert ebenfalls täglich freie Plätze, wenn auch nur in Pforzheim und im Landkreis Enzkreis.
"Eltern, die sich um ein Kind kümmern, nutzen die Kurzzeitpflege nach meinen Erfahrungen ausgesprochen selten. Was dagegen öfter in Anspruch genommen wird, sind die Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag. Bei einer lebensbegrenzenden Erkrankung bzw. endlichen Diagnose besteht für Kinder und deren Familien zudem die Möglichkeit für einen Aufenthalt in einem Kinderhospiz. Dies wird oft missverstanden: Hospiz bedeutet nicht, dass man nur dorthin geht, weil der Sterbeprozess beginnt. Ein Hospiz bietet der Familie die Möglichkeit, sich vom Alltag zu erholen und zu entspannen. Auch für die Geschwisterkinder gibt es unterschiedliche Angebote. Viele Familien gehen über Jahre immer wieder ins Hospiz."
Fachliche Beratung:
Gudula Wolf, AWO Online- Pflege- und Seniorenberatung
Tina Land, Compass Pflegeberatung
Daniela Kowalzyk, AOK Bayern