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1. Weichen stellen

Bald wird Ihr Angehöriger aus der Klinik entlassen. Lenken Sie jetzt die Pflege in richtige Bahnen. Diese Stellen und Menschen stehen Ihnen dabei zur Seite:

Sozialdienst: Jede Klinik muss sich um die Nachsorge der Patienten kümmern. Zuständig sind Mitarbeiter des Sozialdienstes oder der Pflegeüberleitung. Sie helfen, einen Antrag für eine Reha oder einen Pflegegrad zu stellen, vermitteln Pflegedienste und organisieren Hilfsmittel. Kontaktieren Sie die Entlassungsexperten im Krankenhaus, sie kommen nicht immer automatisch auf Sie zu.

Klinikarzt: Reden Sie beizeiten mit dem Arzt über den Entlassungstermin und die weitere Therapie. Meist bekommt ein Patient notwendige Arzneien für ein bis drei Tage mit nach Hause, falls der Hausarzt am Wochenende oder an einem Feiertag nicht erreichbar ist. Einen Arzt-Kurzbrief für den Hausarzt erhalten Sie ebenfalls.

Hausarzt: Informieren Sie den Hausarzt über den geplanten Entlassungstermin, damit er vorab nötige Hilfsmittel verordnen kann. Der niedergelassene Arzt stellt auch das Rezept für die neue Medizin aus. Besprechen Sie mit ihm den Pflegebedarf. Seine Einschätzung und ärztlichen Befunde können für den Medizinischen Dienst (MD) wichtig sein. Einige Hausärzte kennen ambulante Pflegedienste und andere Ansprechpartner in der Nähe.

Apotheker: Sprechen Sie mit Ihrem Apotheker über den aktuellen Medikationsplan, die häusliche Situation und Pflegehilfsmittel. Informieren Sie sich: Homecare-Apotheken sind spezialisiert auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen.

Familie: Halten Sie Familienrat, falls möglich zusammen mit dem Pflegebedürftigen. Sagen Sie ehrlich und konkret, was Sie vom anderen erwarten und selbst leisten wollen. Trotz emotio­naler Belastung: Formulieren Sie Wünsche, vermeiden Sie Vorwürfe.

Pflegeberater: Beziehen Sie sofort Profis ein. Fachkundige finden Sie (kostenlos!) bei der Krankenkasse, Wohlfahrtsverbänden, Pflegestützpunkten oder bei kommunalen Servicestellen (häufig "Fachstellen für pflegende Angehörige"). Fragen Sie Betroffene aus Ihrem Umfeld nach Ansprechpartnern.

2. An Pflegekasse wenden

Damit Sie Leistungen von der Pflegekasse in Anspruch nehmen können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Wie es richtig geht:

Antrag stellen: Wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihres Angehörigen, sie ist an die Krankenkasse angegliedert (formloses Schreiben genügt). Der Versicherte muss unterschreiben. Datum nicht vergessen, die Kasse zahlt ab dem Stichtag des Antragseingangs. Machen Sie eine Kopie.

Antrag ausfüllen: Die Pflegekasse schickt Ihnen ein Antragsformular zu. Füllen Sie es am besten zusammen mit einem Pflegeexperten aus, der die vielen Fachausdrücke kennt und erläutert. Schicken Sie das Formular, unterschrieben vom Versicherten, an die Pflegekasse zurück.

Gutachter kommt ins Haus: Die Pflegekasse beauftragt einen Gutachter vom Medizinischen Dienst (MD), den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Beim Hausbesuch, der angekündigt sein muss, spricht der Gutachter mit dem Pflegebedürftigen und hält fest, wie mobil dieser ist und welche Hilfe er im Alltag braucht.

Pflegekasse teilt Pflegegrad mit: Das Gutachten des MD geht automatisch an die Pflegekasse. Diese prüft die Unterlagen, entscheidet, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, und teilt dem Betreffenden seinen Pflegegrad mit. Fünf Wochen nach Eingang des Antrags muss der Bescheid vorliegen.

Widerspruch bei Ablehnung: Lehnt die Kasse den Pflegeantrag ab, kann der Versicherte innerhalb von vier Wochen (schriftlich!) Widerspruch einlegen. Experten zurate ziehen, der Widerspruch muss begründet sein. Wenn der MD erneut eine Absage erteilt, ist das Sozialgericht zuständig.

Senioren-Paar sitzt mit Dokumenten vor dem Laptop

So können Sie Widerspruch einlegen

Wer eine Entscheidung der Pflegekasse nicht akzeptieren will, ist kein Querulant – sondern oft im Recht. Warum sich ein Widerspruch lohnen kann. zum Artikel

3. Hilfsmittel organisieren

Was dem Kranken und Ihnen den Alltag leichter macht:

Treppenlift: Informieren Sie sich bei neutralen Wohnberatungsstellen über Möglichkeiten, Finanzierung und Ihre Pflichten als Mieter.

Pflegebett: Worauf es ankommt, wissen Mitarbeiter im Sanitätshaus, in der Homecare-Apotheke, auch der Pflegedienst berät. Sie brauchen ein Rezept vom Arzt. Er sollte darauf vermerken, dass das Bett "behindertengerecht" sein muss.

Inkontinenzmittel: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, falls ein Rezept vorliegt. Diagnose, Schweregrad und Menge sollten darauf vermerkt sein. Die Kasse schließt einen Vertrag mit Lieferanten, die Hilfsmittel in der Regel nach Hause liefern.

Rollator: Falls ein Rezept vom Arzt vorliegt, können Sie es bei einer Homecare-Apotheke oder in einem Sanitätshaus einlösen. Wichtig ist, sich individuell beraten zu lassen: Je nach Handicap gibt es verschiedene Modelle.

Pflegehilfsmittel: Ob Betteinlagen, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe: Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit haben Sie Anspruch auf solche Pflegehilfsmittel für den täglichen Verbrauch. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 40 Euro pro Monat. Sie sind kein Eigentum des Pflegedienstes.

Hausnotruf: Ein Funksender am Arm oder im Bad sendet im Ernstfall Signale an die Notrufzentrale, die Helfer vorbeischickt. Bei genehmigtem Pflegegrad trägt die Kasse in der Regel die Kosten (Basistarif, Anschluss) oder einen Teil davon.

4. Profis einschalten

Pflegedienste können Angehörige bei der häuslichen Pflege unterstützen. Wir klären die wichtigsten Fragen:

Wo finde ich einen Pflegedienst?

Erkundigen Sie sich beim Klinik-Sozialdienst oder Hausarzt. Auch die Pflegekasse, örtliche Wohlfahrtsverbände und Pflegestützpunkte nennen Anbieter in der Nähe. Häufig können Nachbarn jemanden empfehlen.

Was machen die Helfer?

Sie kommen zum Pflegebedürftigen nach Hause und unterstützen ihn bei der Körperpflege, reichen das Essen oder helfen beim Anziehen (Grundpflege). Je nach Vertrag helfen sie auch im Haushalt, räumen auf oder gehen mit dem Erkrankten spazieren. Zudem kümmern sie sich um medizinisch notwendige Tätigkeiten, geben etwa Medikamente, wechseln Verbände oder spritzen Insulin (Behandlungspflege).

Lohnt sich ein Vergleich?

Von Pflegedienst zu Pflegedienst varriert das Preis-Leistungs-Verhältnis oft deulich. Ein Vergleich lohnt sich also. Vereinbaren Sie Beratungstermine immer zu Hause, um sich gleich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Ein seriöser Pflegedienst muss schriftlich niederlegen, wie er sich die gewünschten Leistungen vergüten lassen will.

Was steht im Vertrag?

Ein seriöser Anbieter listet laienverständlich auf, welche Leistungen wie häufig erfolgen und was sie kosten. Vertraglich festgehalten sollte auch sein, dass der Pflegedienst seine Arbeit täglich dokumentiert. Die Notizen bleiben bei Ihnen daheim. Weiter sollte die Klausel enthalten sein, dass der Pflegebedürftige bei Bedarf dem Pflegedienst fristlos kündigen kann.

Wer bestimmt den Pflegeplan?

Besprechen Sie ausführlich mit dem ambulanten Dienst, was Sie sich vorstellen. Darauf eingehend, bietet er bestimmte Leistungskomplexe an (in jedem Bundesland unterschiedlich), die er mit der Pflegekasse abrechnet. So beinhaltet etwa die "Große Morgentoilette" unter anderem Tätigkeiten wie "Aus dem Bett helfen", "Waschen", "Mundpflege" und "Anziehen helfen". Sie müssen diesen fest beschriebenen Komplex in der Regel als Ganzes bezahlen, selbst wenn Sie nicht alle Leistungen benötigen. Andere Möglichkeit: Sie nehmen Zeitkontingente in Anspruch. Dabei wird die Zeit berechnet, die der Pflegedienst für eine jeweilige Tätigkeit braucht, nicht die Leistung.

Querling Verena

So finden Sie einen guten Pflegedienst

Wer auf einen ambulanten Pflegedienst angewiesen ist, möchte sich in guten Händen wissen. Worauf Sie achten sollten, bevor Sie einen Vertrag abschließen. zum Artikel

5. Netzwerke knüpfen

Ob Einkauf oder Gartenarbeit: Sie müssen als pflegende Angehörige nicht alles allein meistern. Diese Menschen können Sie unterstützen.

  • Nachbarn: Diese entlasten Sie bereits, wenn sie für Sie einmal einkaufen. Sprechen Sie über die veränderte häusliche Situation. Sie muss Ihnen nicht peinlich sein, Sie werden auf Verständnis stoßen. Fragen Sie nach organisierter Nachbarschaftshilfe vor Ort!
  • Familie: Machen Sie von Beginn an klar, dass Sie die Pflege nicht allein stemmen wollen. Verteilen Sie Aufgaben nach Fähigkeiten und Belastbarkeit. Hinterfragen Sie regelmäßig und gemeinsam: An welchen Stellschrauben müssen wir noch drehen?
  • Ehrenamtlicher Besuchsdienst: Örtliche Wohlfahrtsverbände vermitteln Helfer, die Kranke stundenweise betreuen.
  • Mobile Menüdienste: Sie liefern Gerichte ins Haus. Probieren Sie verschiedene Anbieter aus. Daneben bieten viele Gemeinden Mittagstische für Senioren an.
  • Handwerker im Ruhestand: Sie helfen oft ehrenamtlich bei kleinen Reparaturen – gegen geringes Entgelt. Fragen Sie in der Gemeinde nach.
  • Angehörigenkreis: Pflegende Angehörige tauschen in Selbsthilfegruppen wertvolles Insiderwissen aus. Ihre Sorgen versteht hier jeder.
  • Haushaltshilfen: Sie gehen einkaufen, waschen oder putzen. Das entlastet. Auch der Pflegedienst kann für einen Kranken mit Pflegegrad solche Dienste übernehmen – fragen Sie nach.

6. Gut für sich sorgen

Helfen! Ein schöner Impuls. Und zugleich eine Falle. Sich 24 Stunden um jemanden kümmern zu müssen, geht schnell an die Substanz. "Doch erst wenn Angehörige total erschöpft sind", bedauert Imke Wolf von der Online-Beratungsstelle pflegen-und-leben.de, "fragen sie uns um Rat."

Besser ist, gleich gegenzusteuern. Gerade die ersten Wochen stressen pflegende Angehörige. Schließlich gibt es viel zu organisieren. Und es tut weh, Vater, Mutter oder den Partner plötzlich hilflos zu erleben. Die meisten verdrängen solche Gefühle. "Das raubt noch mehr Kraft", warnt Imke Wolf. Lieber Tränen und Zweifel zulassen, Trauer braucht ein Ventil.

Offen mit Belastungen umzugehen rät auch Frank Schumann. "Manche verschließen die Augen davor, dass die Pflege anstrengender wird", sagt der Leiter der Fachstelle für pflegende Angehörige in Berlin. Fast unbemerkt schleichen sich immer neue Herausforderungen in den Pflegealltag ein. Der Ausgleich jedoch fehlt. "Irgendwann befindet man sich im Hamsterrad." Um nicht in diese Falle zu geraten, sollten sich Pflegende vor allem selbst loben, rät Schumann: "Sagen Sie sich und anderen immer wieder: ‚Was ich leiste, ist nicht selbstverständlich, sondern etwas Besonderes.‘ Wer so liebevoll mit sich umgeht, nimmt leichter Hilfe an." Etwa den Vorschlag des Enkels, mit Opa montags Schach zu spielen.

Oder das Angebot der Nachbarin, mit Mutter öfter spazieren zu gehen. "Planen Sie Auszeiten von vornherein verbindlich in den Alltag ein", rät Pflegeberaterin Imke Wolf, das schone Kräfte. "Nur wenn Angehörige sich selbst gut pflegen, können sie auf Dauer eine gute Pflege leisten."

7. Kraft tanken: Nützliche Tipps

Ersatzpflege oder Verhinderungspflege: Wenn Sie krank sind oder Pause brauchen, zahlt die Pflegekasse für Ihre Vertretung. Das gilt für bis zu sechs Wochen im Jahr, lässt sich aber auch stundenweise nutzen.

Kurzzeitpflege: Der Pflegebedürftige wohnt bei der Kurzzeitpflege vorübergehend in einer stationären Einrichtung. Ab Pflegegrad 2 besteht für längstens acht Wochen ein Anspruch auf 1612 Euro pro Jahr. Liegt (noch) keine Pflegebedürftigkeit vor, kann man unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.

Tagespflege: In einer Tagespflege versorgen Pflegekräfte einer stationären Einrichtung den Kranken tagsüber oder nachts (Nachtpflege). Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflege einen Teil der Kosten.

Gemeinsamer Urlaub: Sie wollen nur gemeinsam mit dem Kranken weg? Einige Hotels bieten Urlaubsflair samt Kurzzeitpflege an.

Kur für pflegende Angehörige: Einige Rehakliniken bieten inzwischen Kuren für pflegende Angehörige an. Dort erlernen sie rückenschonende Handgriffe oder Entspannungstechniken.

Neue Kraft tanken in der Reha für pflegende Angehörige

Auszeit für pflegende Angehörige

Wer zu Hause pflegt, gerät schnell an den Rand der Erschöpfung. Vorsorge- und Reha-Angebote sind jedoch rar. Besuch bei einem Modell­projekt in Nordrhein-Westfalen. zum Artikel