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Regina H.: „Meine Mutter hat Angststörungen. Nun wurde der Pflegegrad meiner Mutter (60) runtergestuft, obwohl sich an ihrer Situation nichts geändert hat. Wie lege ich einen Widerspruch ein?“

Wer nicht zufrieden ist mit dem Pflegegrad, den die Versicherung festgesetzt hat, kann dagegen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss binnen eines Monats ab dem Datum des Bescheids bei der zuständigen Pflegekasse eingehen – am besten per Einwurf-Einschreiben. Versicherte müssen den Widerspruch nicht sofort begründen, es reicht auch erstmal ein kurzes Schreiben. Eine Vorlage dafür findet sich im Internet bei finanztip.de. Die Begründung kann später nachgereicht werden.

Unterstützung beim Begründen des Widerspruchs gibt es zum Beispiel bei Pflegeberatungsstellen oder Sozialverbänden. Zu einer Beratung sollten Betroffene das Pflegegutachten mitbringen. Dieses muss die Pflegekasse ihnen auf Wunsch schicken.

Die Pflegeversicherung entscheidet über den Widerspruch nach Aktenlage oder schickt einen Zweitgutachter. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt noch eine Klage vor dem Sozialgericht. Das Verfahren selbst ist kostenfrei, es ist aber ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

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