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Vorteile der neuen Erbschaftssteuer

Vererben und Schenken: Nahe Angehörige sind jetzt im Erbrecht bessergestellt. Die wichtigsten Änderungen


Kennen Sie sich mit der aktuellen Erbschaftssteuer aus?

Nach der großen Reform der Erbschaftssteuer im Jahr 2009 hat der Fiskus 2010 noch einmal nachgebessert. Insbesondere für das Vererben des eigenen Hauses und das Vererben innerhalb der engen Familie bedeuten die Änderungen fast immer Vorteile. 

 

Pflege und Betreuung


Kinder oder Enkel, die zuvor Eltern oder Großeltern gepflegt haben, können jetzt mit einem höheren Erbteil bedacht werden. Bis 2009 war die Voraussetzung für eine solche Zugabe, dass die Betreuungsperson für die Pflege ihren Beruf aufgegeben hat. Das ist nun nicht mehr nötig. Einschränkung: Wer gepflegt hat, darf dafür nicht angemessen entlohnt worden sein.


Geld, Versicherungen, Aktien


Dem Ehepartner können nun bis zu eine halbe Million Euro steuerfrei vermacht werden, Kinder erhalten einen Freibetrag von 400.000 und Enkel von 200.000 Euro.

 

Liegt das Erbe insgesamt unter diesen Beträgen, greift das Finanzamt überhaupt nicht zu. Doch Vorsicht: Für weiter entfernte Verwandte, Geschwister oder Freunde gelten deutlich geringere Freibeträge und höhere Steuersätze. Trotzdem lassen sich auch hier mit frühzeitiger Erbplanung größere Vermögen steuerfrei übertragen. So werden jetzt Freibeträge alle zehn Jahre erneuert. Wer also früh genug mit der Übertragung von Vermögen anfängt, kann die Freibeträge gleich zwei- oder dreimal ausreizen.

 

Für die Bewertung von Versicherungen mit Sparanteil – also zum Beispiel Kapital-Lebensversicherungen – wird der aktuelle Rückkaufswert als Grundlage genommen, wie ihn die Versicherungsgesellschaft in ihren Vertragsbedingungen angibt. Das löst die alte Regelung ab, bei der auch wahlweise zwei Drittel der bisher gezahlten Beiträge als Berechnungsgrundlage gewählt werden konnten.

 

Bei Aktien gilt der aktuelle Depotwert zum Tag der Schenkung beziehungsweise zum Todestag des Vererbenden als Berechnungsgrundlage. Steigen die Aktien danach, profitiert der Erbe. Fallen die Kurse, hat er unter Umständen zu viel Steuer bezahlt. Wichtig: Die Bank, auf die das Depot übertragen wird, muss über die Schenkung informiert werden. Denn vor 2009 gekaufte Fonds und Aktien sind von der Abgeltungssteuer befreit – weiß die Bank von der Schenkung nichts, behandelt sie die Wertpapiere so, als seien sie erst am Übertragungstag gekauft worden.

 

Häuser und Wohnungen


Für Immobilien gilt: Geht ein selbst bewohntes Haus an Ehepartner oder Kinder, dann muss keine Steuer bezahlt werden, sofern der Erbe noch mindestens zehn Jahre dort wohnt. Beim Ehepartner gibt es keine Einschränkung der Wohnfläche, bei Kindern gilt die Steuerfreiheit nur bis 200 Quadratmeter. Mit derselben Regelung können Großeltern auch ihren Enkeln Immobilien vermachen, wenn ihre eigentlich erbberechtigten Kinder bereits verstorben sind.

 

Müssen trotz dieser hohen Freigrenzen Steuern auf eine Immobilien-Erbschaft gezahlt werden, fallen diese jetzt allerdings tendenziell höher aus: Wurden früher meist recht geringe Pauschalen zur Wertberechnung herangezogen, zählt nun der tatsächliche Verkehrswert der Immobilie.  



Stefan Mauer / Senioren Ratgeber; 17.06.2010
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