Logo der Apotheken Umschau

Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Viele Menschen fragen sich nun: Wo darf und wo kann ich kiffen? Fragen und Antworten im Überblick.

Dürfen Erwachsene in der Gegenwart von Kindern kiffen?

Ulric Ritzer-Sachs von der Onlineberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung sagt dazu: „Da verhält es sich wie mit anderen Suchtmitteln auch. Da würde ich mich fragen: Darf ich mich in Gegenwart von Kindern mit Alkohol volllaufen lassen? Verantwortungsvolle Eltern würden sagen: Nein.

Die meisten, die einen Joint rauchen, wollen ja in einen Rauschzustand kommen. Doch was zeigt das den Kindern, wenn ich ihnen das vorlebe? Eltern sollten sich der Vorbildrolle bewusst sein – auch wenn sie zu jedem Essen einen Wein trinken oder danach zur Zigarette greifen. Wenn das Kind dann mit 13 Jahren anfängt zu rauchen oder zu kiffen und Eltern haben etwas dagegen, wird es sagen: Wieso, du machst das doch auch?

Die Vorbildrolle betrifft ja nicht nur Suchtmittel. Wenn ich jeden Tag Schokolade esse und das Kind sieht dann mein Lächeln im Gesicht, gebe ich das an das Kind weiter. Bin ich begeisterter Motorradfahrer, habe ich schlechte Argumente, dem Kind das Moped fahren zu verbieten.

Aber selbst wenn ich ein gutes Vorbild bin, ist das aber noch keine Garantie, dass mein 13- bis 16-jähriges Kind trotzdem nicht zu Drogen greift. Sie sind nun mal in der Welt und das Kind muss nur dreimal bei älteren Jugendlichen nachfragen, wo man die bekommt.“

Dürfen Eltern Cannabis anbauen, wenn Minderjährige im Haushalt leben?

Experte Ritzer-Sachs sagt dazu: Auch da würde ich eine Gegenfrage stellen: Darf ich eine Hausbar haben? Man könnte sie abschließen oder verbieten, daranzugehen. Oder man bringt dem Nachwuchs bei, dass eine Hausbar nur was für Erwachsene ist. Aber letztlich verhält es sich ähnlich wie mit Putzmitteln und kleinen Kindern. Man sagt immer wieder, dass sie da nicht dran dürfen.

Man kann nach intensiven Gesprächen über die Gefahren von Cannabiskonsum für die Entwicklung des jugendlichen Gehirns nur hoffen, dass sie sich nichts von meinen drei Cannabispflanzen abmachen. Aber ob das hilft? Schließlich sind die Pflanzen im Garten, auf dem Balkon oder in der Wohnung leicht zu ernten. Am besten ist es natürlich, erst gar kein Gras anzubauen.“

Sollten Eltern mit ihrem Kind kiffen, damit es das nicht unkontrolliert mit Freunden macht?

Ritzer-Sachs sagt dazu: „Tatsächlich ist Kiffen nicht harmlos. Während der Erwachsene seinen Rauschzustand will, ist aber die Gehirnentwicklung seines oder seiner 16-Jährigen nicht abgeschlossen. Dort baut sich gerade alles noch um. Mir fällt aus medizinischer und pädagogischer Sicht nicht ein, warum man das fördern sollte und würde dringend davon abraten.

Wo ist das Problem zu sagen: ‚Du hast noch zwei Jahre, dann ist es deine Entscheidung‘? Und wenn das Kind dann 18 ist, kann man nur hoffen, dass die Erziehung so angelegt war, dass es verantwortungsvoll mit seiner Gesundheit umgeht. Untersuchungen zeigen, dass sich das verwächst. Denn am meisten wird zwischen 16 und 25 Jahren gekifft, dann hören die meisten anders als beim Alkoholgenuss wieder auf.

Was aus meiner Sicht außerdem bedenklich an dem gemeinsamen Kiffen ist: Vielleicht hatte man als Familie einen wunderschönen gemeinsamen Tag und lässt ihn mit einem Joint ausklingen, weil es einem gerade so gut geht. Aber was ist, wenn der Teenager an schwierigen Tagen zum Joint greift, um sich aufzumuntern? Das halte ich für gefährlich.“

Ist Kiffen auf dem Oktoberfest bald erlaubt?

Das lässt sich noch nicht beantworten. Das Wirtschaftsreferat in München als Veranstalter enthielt sich zunächst konkreter Aussagen. „Die Auswirkungen des Gesetzes auf Veranstaltungen oder Gastronomie werden erst in einigen Wochen oder Monaten erkennbar sein“, soein Sprecher. Sollte eine spezielle Regelung für das Volksfest nötig sein, werde diese in der Oktoberfestverordnung ihren Niederschlag finden. Für entsprechende Beschlüsse sei der Kreisverwaltungsausschuss zuständig.

Auch der Wirtschaftsreferent und Festleiter Clemens Baumgärtner äußerte sich zurückhaltend. „Wir müssen uns das Gesetz erst genau anschauen“, sagte der CSU-Politiker der „Bild“. Er habe jedoch zumindest ein ungutes Gefühl, wenn er sich vorstelle, dass in den Wirtsgärten auf dem Oktoberfest die Joints herumgereicht würden.

Die Sprecher der Wiesnwirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel, verwiesen darauf, dass die Entscheidung zur teilweisen Legalisierung noch sehr frisch sei. „Wir sind im Kollegenkreis gerade dabei, uns eine Meinung zu bilden. Bei unserer nächsten Wirte-Sitzung Mitte April werden wir das Thema diskutieren.“

Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es keinen akuten Handlungsbedarf. „Wir werden uns auch erst einmal ansehen, wie das alles bei den nächsten größeren Open-Air-Veranstaltungen wie etwa bei Tollwood vonstattengeht“, so Inselkammer und Schottenhamel.

Darf ich am Arbeitsplatz Cannabis rauchen?

Berufstätige dürfen im Job generell nicht nach Cannabis greifen. Denn Arbeitnehmer schulden ihre ungetrübte Arbeitsleistung, erklärt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA).

Ist das durch Cannabis nicht mehr gegeben, können arbeitsrechtliche Maßnahmen folgen. Und zwar auch dann, wenn der Konsum in einem Unternehmen nicht offiziell verboten ist. Laut dem Anwalt reicht es schon aus, wenn jemand eigentlich ein lebhafter Typ ist, nach Cannabiskonsum im Büro aber plötzlich ruhig und gedämpft wirkt.

Der Anwalt rät Unternehmen allerdings, die Legalisierung zum Anlass für eine offizielle betriebliche Regelung zu nehmen. So könne der Cannabiskonsum auf dem kompletten Betriebsgelände verboten werden. Gleichzeitig bestehe eine Fürsorgepflicht, so Fuhlrott. Stehe jemand erkennbar unter Drogeneinfluss, müsse der Arbeitgeber eingreifen und Mitarbeitende nach Hause schicken.