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Zu Hause alles geregelt?

Ihr Angehöriger lebt allein und wird von einem Pflegedienst versorgt, bekommt Physio- oder Ergotherapie? Dann bitte nicht vergessen:

• Pflegedienst und Therapien absagen

• Haustiere versorgen

• Blumen gießen

• Briefkasten leeren

• Zeitung abbestellen

• Nachbarn Bescheid geben

Was muss mit in die Klinik?

Fachleute empfehlen vor allem Älteren, eine fertig gepackte Kliniktasche immer parat zu haben. Dann sind sie vorbereitet, falls es mal schnell gehen muss. Das sollte drin sein:

• Nachtwäsche, T-Shirt, Jogginghose

• Unterwäsche

• Antirutschsocken

• Zahnbürste, Zahnpasta, Seife, Duschgel

• Hautpflegeartikel, Bürste, Rasierzeug

• Hausschuhe, Trainingsschuhe, Schuhlöffel

• Ersatzbrille (+ Namensaufkleber)

• Familienfoto

• Wecker und Kalender

• Notizbuch/Rätselhefte/Stift

• Persönliche Medikamente

• Portemonnaie (mit wenig Geld)

• Erinnerungszettel für: Hörgerät (+ Ersatzbatterie), Zahnprothese, Brille, Handy + Ladekabel

• WICHTIG: In der Notaufnahme dauert es oft länger, daher an etwas zu trinken und Lesestoff denken.

Welche Dokumente benötigt die Klinik?

• Aktuelle Befunde

• Patientenverfügung

• Vorsorgevollmacht

• Betreuungsverfügung

• Liste der behandelnden Ärzte

• Adressen und Telefonnummern der nächsten Angehörigen

• Aktuelle Medikamentenliste

• Personalausweis

•Versichertenkarte

• Medizinische Ausweise (z. B. Allergie-, Impf- oder
Marcumar-Pass)

Wie kann ich meinem Angehörigen die Ankunft in der Klinik erleichtern?

Nehmen Sie sich Zeit. Machen Sie sich in Ruhe mit dem Bettnachbarn bekannt. Räumen Sie mit Ihrem Angehörigen zusammen den Schrank ein, deponieren Sie Waschzeug und Handtücher in der Nasszelle, verstauen Sie Papiertaschentücher, Lesebrille, Notizblock und Stift, Wecker und Handy so im oder auf dem Nachtkästchen, dass sie gut erreichbar sind. Ihr Angehöriger telefoniert lieber übers Festnetz? Kümmern Sie sich um den Telefonanschluss. Ein Foto von der Familie zeigt vertraute Menschen und kann eine gute ­Verbindung nach Hause sein.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein demenzkranker Angehöriger in der Klinik die Pflege bekommt, die er braucht?

Alles Wichtige wird bei der Pflegeanamnese abgefragt. Die Fragen stellt eine Pflegekraft innerhalb der ersten 24 Stunden auf Station. Sieht oder hört jemand schlecht oder kann im Gespräch nicht mehr folgen? Wie gut ist er zu Fuß? Braucht er Hilfe beim Waschen und Anziehen? Wie ist der Schlaf? Wovor hat der Patient Angst? In welchem Fall möchten Sie als Angehöriger informiert werden? Das sind typische Fragen.

„Wenn Angehörige diese Infos schon vorher zusammenschreiben und uns bei der Aufnahme aushändigen, hilft uns das sehr“, sagt Cathleen Koch, stellvertretende Pflege-­direktorin des Klinikums Stuttgart. Nutzen Sie dafür das Formular der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

Welche Klinik ist die richtige?

Im Notfall hat man keine Wahl, bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt schon. „Ein dementer Angehöriger ist in einer geriatrischen Klinik manchmal besser untergebracht als in einer Fachklinik“, sagt Susanne Saxl-­Reisen, Pressesprecherin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. „Geriatrische Kliniken sind besser auf Menschen mit mehreren Krankheiten gleichzeitig sowie auf Demenzpatienten vorbereitet.“

Querling Verena

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Welche ist die beste Zeit für einen Besuch?

„Vereinbaren Sie Besuche am besten individuell mit dem Pflegepersonal“, rät Cathleen Koch. „Es kennt die Abläufe auf Station am besten. Und weiß auch, wann etwa ein Arzt erreichbar ist.“ Grundsätzlich sind Besuche heute in der Regel ab dem späten Vormittag bis abends möglich. Kürzer sind die Besuchszeiten auf der Wach- und Intensivstation. Während der Visite, Untersuchungen oder Pflegetätigkeit sollten Besucher aus dem Zimmer gehen. Es sei denn, der Kranke möchte sie ausdrücklich dabeihaben.

Darf ich meinem Angehörigen ­Essen mitbringen?

Selbstgekochtes von zu Hause kommt bei den Patienten meist gut an. „Fragen Sie aber beim Pflegepersonal nach, ob das Essen in die medizinische Behandlung passt“, rät Karin Wintterle, Fachbereichsleitung des Sozialdienstes der Geronto­psychiatrie des Klinikums Stuttgart. Zusammen zu essen oder bei Bedarf dem Angehörigen das Essen zu reichen, ist immer eine gute Idee.

Tanja Steiner, Pflegeberatung Compass

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Bekomme ich als Angehöriger ­Auskunft vom Arzt?

„Wenn eine Vollsorgevormachtvorliegt oder Sie gesetzlicher Betreuer sind, haben Sie ein Recht darauf“, sagt Anja Lehmann, Juristin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Dann dürfen Sie auch bei der Visite oder beim Entlassgespräch dabei sein. Ansonsten gilt: „Angehörige von Patientinnen und Patienten dürfen bei der Untersuchung und Behandlung anwesend sein, wenn die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt und die Patientin oder der Patient zustimmen.“ So steht es in den ärztlichen Berufsordnungen.

Soll ich das Pflegepersonal zu Hilfe holen, wenn ich sehe, dass mein Angehöriger schlecht liegt?

„Unbedingt, ja“, ermuntert Cathleen Koch. „Es sollte nie nervig oder zu viel sein , wenn Angehörige kommen und etwas fragen oder sagen. Sie sind wichtige Informationspartner für uns, um den Patienten kennzulernen und Dinge auch zu verstehen.“ Dass man als Laie manchmal unsicher ist und sich sorgt, ist ­normal. „Genauso normal sollte es sein, dann Hilfe zu holen“, rät Koch. Die ­Pflegeexpertin bittet aber auch um Verständnis: „Manchmal muss sich die Pflegekraft zuerst um ­einen Notfall ­kümmern.“

Was brauche ich im Krankenhaus? Eine Liste hilft, die Kliniktasche zu packen.

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Kann ich mich mit meinem kranken Angehörigen in die Klinik aufnehmen lassen?

„Das wünschen sich Pflegepersonen öfter. Und es ist auch möglich“, weiß Karin Wintterle, „vorausgesetzt, es bestehen medizinische Gründe, es ist mit dem behandelnden Arzt abgesprochen und es gibt Platz auf der Station“. Gleichzeitig warnt die Sozialarbeiterin aber: „Angehörige dürfen sich selbst nicht zu sehr belasten. Ständig da zu sein und aufzupassen, dass der Mann mit seinem gebrochenen Bein nicht einfach aufsteht, kann auch schnell zu viel werden.“

Sinnvoll ist eine Begleitperson aber etwa, wenn ein Patient mit Demenz sonst die Behandlung verweigert. Am besten attestiert der einweisende Arzt im Vorfeld, dass es „medizinisch notwendig“ ist, eine Begleitperson aufzunehmen. Auch die Kostenübernahme durch die Krankenkasse des Patienten bitte vorab klären. Juristin Lehmann kennt viele Beispiele, in denen diese auch für den Verdienstausfall aufgekommen ist.

Wie geht es nach der Klinik weiter?

Ein Schlaganfall kann von heute auf morgen alles verändern. Keine Sorge: Keine Klinik darf einen Kranken einfach so entlassen. Ein Entlassmanagement ist gesetzlich vorgeschrieben. Meist kümmert sich der Sozialdienst darum. „Wir sind für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige da“, sagt Karin Wintterle. „Wir reden mit ihnen und loten aus, was zu Hause gebraucht wird.“

Essen auf Rädern zum Beispiel oder die Unterstützung der Nachbarschaftshilfe beim Einkaufen, Waschen oder Kochen. Der Sozialdienst leitet auch eine Reha in die Wege, kümmert sich um ein Pflegebett zu Hause oder organisiert einen Pflegedienst. Über den Sozialdienst kann auch kurzfristig ein vorläufiger Pflegegrad beantragt werden. Wichtig: möglichst früh Kontakt zum zuständigen Mitarbeiter aufnehmen.

Woran muss ich als Angehöriger bei der Entlassung denken?

Rechtlich sind Kliniken verpflichtet, Sie am Entlasstag über das weitere Vorgehen zu informieren, zum Beispiel beim Entlassungsgespräch. Haken Sie gegebenenfalls nach. Achten Sie darauf, dass Sie einen Entlassbrief mitbekommen. Der Hausarzt oder die Hausärztin erfährt daraus alles Wichtige, um nahtlos weiterbehandeln zu können. Am besten noch von der Klinik aus einen Termin ausmachen.

Bitten Sie auch um einen Medikationsplan, der die Arzneimittel auflistet, die aktuell verordnet sind. Lassen Sie sich Rezepte oder dringend benötigte Medikamente mitgeben. Sie haben ein Entlassrezept bekommen? Rufen Sie gleich bei Ihrer Apotheke an und stellen Sie sicher, dass diese das Präparat in der richtigen Packungsgröße bereithält.

Erleichterung für Menschen mit Behinderung

Seit dem 1. November 2022 ist es möglich, einen Menschen mit Behinderung in die Klinik zu begleiten und für den Verdienstausfall von der Krankenkasse Krankengeld zu beziehen. Voraussetzung ist, dass der Krankenhausarzt die Begleitung als „medizinisch notwendig“ bescheinigt.


Quellen:

  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Selbsthilfe Demenz: Informationsbogen „Patient ………...mit Demenz bei einer Aufnahme ins KH“. https://www.google.com/... (Abgerufen am 28.09.2023)
  • Barmer Ersatzkasse: Klinikaufenthalt: Vorbereitung, Aufenthalt und Rückkehr nach Hause . https://www.barmer.de/... (Abgerufen am 28.09.2023)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Krankenhausbegleitungs-Richtlinie/KHB-RL. https://www.g-ba.de/... (Abgerufen am 28.09.2023)
  • Bundesministerium für Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung, § 44b Krankengeld für eine bei stationärer Behandlung mitaufgenommene Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld. https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abgerufen am 28.09.2023)